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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für digitale und marketingbezogene Dienstleistungen sowie für wiederkehrende Miet- und Abonnementleistungen von CarloMedia, Inhaber Carlo Krämer, Huronsee Str. 46, 10319 Berlin (nachfolgend „Agentur" oder „wir"). Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B).

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Optimierung und Betreuung von Websites, Online-Shops, Landingpages und Werbemitteln sowie über sonstige digitale und marketingbezogene Dienstleistungen (einmalige Projekte, Beratung und Wartung) und über wiederkehrende Miet- und Abonnementleistungen (insbesondere die Bereitstellung einer Website gegen laufendes Entgelt).

1.2 Ausschließlicher Geschäftsverkehr mit Unternehmern

Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB erfolgt nicht. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie in Text- oder Schriftform dokumentiert sind.

1.5 Art der Leistung, kein geschuldeter Erfolg

Die Agentur schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder gestalterischen Erfolg. Insbesondere wird kein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, keine bestimmte Sichtbarkeit, Reichweite, Zahl an Anfragen, Conversion, kein bestimmter Umsatz und kein sonstiger Markterfolg geschuldet, da diese von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur abhängen (z. B. Algorithmen und Richtlinien von Suchmaschinen und Plattformen, Wettbewerb, Marktentwicklung, Verhalten Dritter).

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unverbindlichkeit von Angeboten

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Darstellung von Paketen und Preisen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

2.2 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande durch

  • die Bestätigung eines Angebots der Agentur durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder in anderer Textform), oder
  • die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Agentur nach einer Anfrage des Kunden, oder
  • den Beginn der Ausführung beauftragter Leistungen durch die Agentur mit Wissen und Einverständnis des Kunden, oder
  • bei Miet- und Abonnementleistungen zusätzlich durch den Abschluss einer Bestellung über den Zahlungsabwickler (siehe Ziffer 7).

2.3 Schutz von Unterlagen, Konzepten und Präsentationen

Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Konzepte, Strategiepapiere, Skizzen, Entwürfe, Präsentationen und sonstige Unterlagen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Agentur. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung der Agentur weder im Original noch in bearbeiteter Form an Dritte weitergegeben oder selbst genutzt werden.

2.4 Form von Änderungen

Änderungen des Leistungsumfangs, Ergänzungen oder weitere Leistungen bedürfen der Abstimmung und Bestätigung in Textform. Hierdurch bedingter Mehraufwand wird gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

3.1 Bereitstellung von Informationen und Materialien

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Siegel, Zertifikate, Videos, Produktinformationen, Preise, rechtliche Hinweise,
  • Zugangsdaten zu Systemen, Hosting, DNS, FTP, Domains, CMS, Shops, E-Mail-Accounts,
  • Vorgaben zu Corporate Design, Markenrichtlinien, Tonalitäten, Zielgruppen.

3.2 Rechte an den bereitgestellten Inhalten

Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und dass durch deren Verwendung durch die Agentur keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte) verletzt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf etwaige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren.

3.3 Mitwirkungspflichten

Der Kunde wirkt in angemessenem Umfang an der Projektdurchführung mit, insbesondere durch rechtzeitige Freigaben, Entscheidungen und Feedback, Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie zügige Beantwortung von Rückfragen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen die Agentur, Fristen entsprechend anzupassen und Mehraufwände gesondert zu berechnen.

3.4 Prüfung und Freigabe von Entwürfen

Der Kunde prüft ihm übermittelte Entwürfe, Layouts, Testversionen, Vorschläge und Zwischenergebnisse innerhalb der von der Agentur gesetzten oder angemessenen Fristen. Änderungswünsche sind klar und vollständig mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, kann die Agentur die Entwürfe als genehmigt betrachten und auf dieser Basis weiterarbeiten. Für vom Kunden freigegebene Entwürfe und Inhalte übernimmt die Agentur keine Haftung.

3.5 Abnahme der Leistungen

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen übermittelt die Agentur dem Kunden eine Abnahmeaufforderung oder stellt die Leistung in einer Test- bzw. Stagingumgebung bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und die Abnahme zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Werden die Leistungen produktiv genutzt (Liveschaltung einer Website, Shop-Betrieb, aktive Nutzung von Kampagnen), gilt dies als Abnahme.

3.6 Datensicherung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die Sicherung aller Daten, Inhalte und Systeme des Kunden diesem selbst. Der Kunde hat vor Beginn und während der Zusammenarbeit geeignete Sicherungsmaßnahmen (Backups) vorzuhalten. Die Agentur schuldet keine regelmäßigen Backups, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.

3.7 Rechtstexte, Compliance, rechtliche Vorgaben

Der Kunde ist für die rechtliche Ausgestaltung seiner Online-Angebote und Prozesse verantwortlich (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungstexte, AGB im Shop, Widerrufsbelehrungen, Informationspflichten). Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung von Inhalten oder Prozessen.

4. Termine, Fristen und Verzögerungen

4.1 Unverbindlichkeit von Terminen

Angekündigte oder im Projektplan aufgeführte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder schriftlich fixiert sind.

4.2 Verzögerungen durch den Kunden

Verzögern sich Leistungen aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Inhalte, ausbleibende Freigaben, geänderte Anforderungen), verlängern sich Fristen entsprechend. Zusätzlich entstehender Aufwand kann gesondert berechnet werden.

4.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Ausfälle von Rechenzentren, schwerwiegende Störungen von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik) verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

4.4 Rücktritt bei wesentlicher Dauerstörung

Dauert die Behinderung gemäß Ziffer 4.3 länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütungshöhe

Die Vergütung der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuell getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versteht sich die Vergütung netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Abschlagszahlungen und Fälligkeit (50/50-Regelung, Live-Schaltung)

5.2.1 Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes geregelt ist, werden 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung der Hauptleistung, spätestens zur Live-Schaltung bzw. Übergabe, fällig.

5.2.2 Die Hauptleistung gilt als fertiggestellt, wenn die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung definierten wesentlichen Funktionen und Inhalte erstellt, implementiert und in einer geeigneten Umgebung (z. B. Staging-, Test- oder Produktivsystem) testbar bereitgestellt wurden. Geringfügige Mängel oder noch ausstehende kleinere Anpassungen (z. B. Textkorrekturen, Austausch einzelner Bilder, Detailanpassungen im Layout oder rechtliche Texte) hindern die Fertigstellung im Sinne dieser Regelung nicht.

5.2.3 Live-Schaltung ist die erstmalige technische Erreichbarkeit bzw. produktive Inbetriebnahme der erstellten Website oder Anwendung, insbesondere unter einer Domain (einschließlich temporärer oder von der Agentur bereitgestellter Domains) oder unter einer IP-Adresse im Internet. Sobald die Website auf diese Weise erreichbar ist, gilt die Live-Schaltung als erfolgt, unabhängig davon, ob sämtliche Inhalte bereits vollständig und endgültig vorliegen.

5.3 Zahlungsfristen

Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei wiederkehrenden Miet- und Abonnementleistungen gilt ergänzend Ziffer 6.

5.4 Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht

5.4.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie angemessene Mahn- und Beitreibungskosten zu verlangen.

5.4.2 Die Agentur ist ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung, insbesondere weitere Entwicklungsarbeiten, Korrekturen, Pflege-, Wartungs- oder Supportleistungen sowie die Live-Schaltung, den weiteren Betrieb einer gemieteten Website oder weitere Freischaltungen, nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen ganz oder teilweise zurückzuhalten bzw. auszusetzen.

5.5 Zusätzlich vereinbarte Leistungen

Zusätzlich vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten waren (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, Funktionserweiterungen, Designanpassungen, Mehraufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden), werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen der Agentur abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.6 Elektronische Rechnungsstellung

Die Agentur stellt ihre Rechnungen grundsätzlich elektronisch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form (insbesondere im PDF-Format oder als E-Rechnung nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Format) per E-Mail an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Posteingänge (einschließlich Spam-Ordner) so zu konfigurieren, dass E-Mails der Agentur und ihrer Rechnungs- und Zahlungsdienstleister (lexoffice / lexware und Digistore24) empfangen werden können. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Rechnung zusätzlich in Papierform gegen eine angemessene Aufwandspauschale übermittelt werden.

5.7 Zahlungswege und Lastschrift

5.7.1 Die Abrechnung erfolgt je nach Leistung entweder unmittelbar durch die Agentur über ihr Rechnungssystem (lexoffice) oder über den Zahlungsabwickler Digistore24 (Ziffer 7). Welcher Weg gilt, ergibt sich aus dem Angebot, der Bestellung oder der jeweiligen Rechnung.

5.7.2 Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, ist die Agentur bzw. der eingebundene Zahlungsdienstleister berechtigt, fällige Beträge, insbesondere wiederkehrende Pauschalbeträge für Miet-, Wartungs- und Abonnementleistungen, von dem angegebenen Konto einzuziehen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) einer Lastschrift wird auf mindestens einen Kalendertag vor Fälligkeit verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung; Kosten einer von ihm zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.

6. Wiederkehrende Leistungen, Miet- und Abonnementmodell

6.1 Gegenstand

Gegenstand eines Miet- oder Abonnementvertrags ist die laufende Bereitstellung von Leistungen gegen ein wiederkehrendes Entgelt, insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb einer auf Basis von Vorlagen erstellten Website („Website-Miete"), laufende Wartung und Pflege, technische Betreuung sowie die Vermittlung von Hosting. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. Tarif gemäß der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.

6.2 Nutzungsrecht, kein Eigentumsübergang

Bei Miet- und Abonnementleistungen erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags und gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Website für den vereinbarten Zweck. Die zugrunde liegenden Vorlagen, Templates, Quelltexte und technischen Komponenten verbleiben im Eigentum bzw. Rechtsbestand der Agentur. Ein Eigentumsübergang oder ein Anspruch auf dauerhafte Überlassung findet im Mietmodell nicht statt. Der Erwerb einer eigenständigen Website (z. B. als WordPress-Lösung) ist gesondert und zu gesonderten Konditionen möglich.

6.3 Entgelt, Abrechnungszeitraum, Fälligkeit

Das wiederkehrende Entgelt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig und für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet. Es fällt ausschließlich ein fester monatlicher Beitrag gemäß dem gebuchten Paket an; eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Angegebene Preise sind Festpreise für den beschriebenen Leistungsumfang und keine unverbindlichen Ab-Preise, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

6.4 Laufzeit und Kündigung

Miet- und Abonnementverträge laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Parteien monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform kündbar; es besteht keine Mindestlaufzeit. Das ordentliche Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien gleichermaßen zu. Ist ausnahmsweise eine feste Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird; diese Verlängerung sowie die Kündigungsfrist werden im Angebot bzw. Tarif gesondert ausgewiesen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.5 Folgen der Beendigung

Mit Beendigung eines Miet- oder Abonnementvertrags enden das Nutzungsrecht und der Betrieb der bereitgestellten Website. Die Agentur ist berechtigt, die Website nach Vertragsende offline zu nehmen; damit entfällt auch deren Erreichbarkeit und Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Vorlagen, Templates oder Quelltexte besteht im Mietmodell nicht. Für den Export eigener Inhalte des Kunden oder den Übergang auf eine eigenständige Lösung ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich; ein hierfür anfallender Aufwand kann gesondert berechnet werden.

6.6 Domain und E-Mail-Postfach

Domain(s) und E-Mail-Postfächer sind nicht Bestandteil der Miet- oder Abonnementleistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie werden über ein eigenes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem jeweiligen Provider bereitgestellt und bleiben von einer Kündigung der Miet- oder Abonnementleistung unberührt.

6.7 Preisanpassung

Die Agentur ist berechtigt, das wiederkehrende Entgelt mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform anzupassen, insbesondere bei gestiegenen Kosten für Vorleistungen (z. B. Hosting, Lizenzen). Erhöht sich das Entgelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu. Kündigt der Kunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

7. Zahlungsabwicklung über Digistore24

7.1 Digistore24 als Reseller

Für einen Teil der Leistungen, insbesondere für wiederkehrende Miet- und Abonnementleistungen, wickelt die Agentur den Verkauf und die Zahlung über die Plattform Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, ab. Digistore24 tritt dabei als autorisierter Wiederverkäufer (Reseller) auf. Das bedeutet, dass für die Zahlungsabwicklung der Kaufvertrag mit Digistore24 als Verkäufer zustande kommt, während die vertragsgegenständliche Leistung von der Agentur erbracht wird.

7.2 Rechnung und Zahlungsbelege

Bei Abwicklung über Digistore24 werden die Bestellbestätigung, der Zahlungsbeleg bzw. die Rechnung sowie Zahlungserinnerungen durch Digistore24 erstellt und dem Kunden elektronisch bereitgestellt. Ergänzend gilt Ziffer 5.6.

7.3 Bedingungen und Zahlungsmittel von Digistore24

Für die Zahlungsabwicklung über Digistore24 gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Digistore24. Die verfügbaren Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal) sowie die Bedingungen für wiederkehrende Zahlungen richten sich nach den Vorgaben von Digistore24. Die Agentur hat auf die technische Zahlungsabwicklung von Digistore24 keinen unmittelbaren Einfluss; Ziffer 8 (Drittanbieter) gilt entsprechend.

7.4 Beendigung wiederkehrender Zahlungen über Digistore24

Wiederkehrende Zahlungen (Abonnements) über Digistore24 können vom Kunden zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums beendet werden, insbesondere über das Käuferportal von Digistore24: digistore24.com/bestellung-finden. Die materielle Vertragslaufzeit richtet sich im Übrigen nach Ziffer 6.4.

7.5 Verhältnis zur Abrechnung über lexoffice

Erfolgt die Abrechnung nicht über Digistore24, sondern unmittelbar durch die Agentur über lexoffice (z. B. Einzelrechnung oder wiederkehrende Rechnung mit SEPA-Lastschrift), gelten die Ziffern 5 und 6 unmittelbar; Ziffer 7 findet in diesem Fall keine Anwendung.

8. Drittanbieter und externe Verträge

8.1 Grundsatz

Zur Erbringung ihrer Leistungen kann die Agentur Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, E-Mail-Anbieter, Tracking- und Marketing-Tools, Zahlungsdienstleister wie Digistore24, Plattformbetreiber) einbinden oder deren Nutzung empfehlen.

8.2 Eigenständige Vertragsverhältnisse

Verträge mit Drittanbietern kommen in der Regel direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Preise, Laufzeiten, Leistungsumfang, Service-Levels und Kündigungsmodalitäten richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Drittanbieters.

8.3 Keine Haftung für Leistungen Dritter

Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Datenverluste, Vertragsverletzungen oder sonstige Pflichtverletzungen von Drittanbietern, auf deren Leistungen die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat, es sei denn, diese wurden von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

9. Nutzungsrechte an Werken

9.1 Urheberrechtliche Stellung der Agentur

Alle kreativen, konzeptionellen und technischen Leistungen der Agentur (z. B. Layouts, Designs, Grafiken, Programmierungen, Texte, Konzeptionen) sind im Zweifel urheberrechtlich geschützt. Urheber ist die Agentur bzw. deren Mitarbeiter oder Subunternehmer.

9.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen für den in Angebot und Vertrag festgelegten Zweck (z. B. Nutzung einer Website unter bestimmten Domains). Vom Kunden gelieferte Inhalte verbleiben in dessen Eigentum. Für Miet- und Abonnementleistungen gilt vorrangig Ziffer 6.2.

9.3 Umfang und Grenzen der Nutzung

Jede Nutzung über den vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus (z. B. Vervielfältigung für weitere Marken, Domains, Lizenzen für Dritte, Weiterveräußerung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

9.4 Herausgabe offener Dateien

Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe offener, editierbarer Arbeitsdateien (z. B. Layoutdateien, Rohdaten, Quelltexte außerhalb des vertraglich Vereinbarten) besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wird die Herausgabe vereinbart, kann diese gesondert vergütet werden.

9.5 Urheber- und Agenturhinweise

Die Agentur ist berechtigt, an geeigneter Stelle (z. B. im Footer einer Website) einen dezenten Urheber- oder Agenturhinweis zu platzieren sowie die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken öffentlich zu zeigen, sofern der Kunde nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Grundsatz

Die Agentur haftet für Schäden des Kunden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Maßstab für die Mangelfreiheit ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung; ein darüber hinausgehender Erfolg wird nach Ziffer 1.5 nicht geschuldet.

10.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.3 Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Haftungshöchstgrenze

Soweit die Agentur nach Ziffer 10.3 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf die für die betroffene Leistung gezahlte Netto-Vergütung begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlte Netto-Vergütung. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.

10.5 Ausschluss weitergehender Haftung

Eine weitergehende Haftung der Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.

10.6 Datenverluste und mittelbare Schäden

Für Datenverluste und mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, ausgebliebene Einsparungen, verlorene Geschäftsgelegenheiten) haftet die Agentur nur im Rahmen der Ziffern 10.2 bis 10.4 und nur insoweit, als der Kunde seiner Obliegenheit zur regelmäßigen Datensicherung nachgekommen ist. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur zudem nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

10.7 Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sowie Schadensersatzansprüche gegen die Agentur verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.8 Haftung für freigegebene und fremde Inhalte

Für Inhalte, Gestaltungsvorgaben, Materialien und Funktionen, die der Kunde bereitstellt, vorgibt oder freigibt, sowie für die rechtliche Zulässigkeit der Online-Angebote des Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung. Ziffer 3.2 und Ziffer 3.7 bleiben unberührt.

11. Webhosting und technische Infrastruktur

11.1 Bereitstellung des Hostings

Das Hosting erfolgt auf Servern innerhalb der EU. Die technische Bereitstellung kann über externe Webhoster, mit denen der Kunde ein eigenes Vertragsverhältnis eingeht, oder bei Miet- und Abonnementleistungen über von der Agentur beauftragte Infrastruktur erfolgen; Ziffer 6 bleibt unberührt.

11.2 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Kurzzeitige Einschränkungen durch Wartung, Updates oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur sind möglich. Serverstandort, Verfügbarkeiten, Performance, Backups und Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich, soweit das Hosting über einen externen Webhoster erfolgt, aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Webhoster.

11.3 Konfigurationen durch die Agentur

Werden durch die Agentur Systeme eingerichtet oder konfiguriert (z. B. Domains, SSL, Datenbanken, E-Mail-Accounts), erfolgt dies nach dem Stand der Technik und den Möglichkeiten des jeweiligen Anbieters. Die laufende Wartung, Überwachung oder Anpassung solcher Konfigurationen ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Teil des Leistungsumfangs.

12. E-Mail-Postfächer und E-Mail-Zustellung

12.1 Einrichtung als technische Dienstleistung

Richtet die Agentur für den Kunden E-Mail-Postfächer, Weiterleitungen, E-Mail-Server-Einstellungen oder vergleichbare Dienste ein, erfolgt dies ausschließlich als technische Dienstleistung. Vertragspartei der E-Mail-Dienste sind der jeweilige Provider und der Kunde.

12.2 Keine Erfolgsgarantie und Funktionskontrolle

Die Agentur kann aufgrund der Vielzahl beteiligter Systeme (Provider, Spam-Filter, Blacklists, fremde Mailserver etc.) nicht gewährleisten, dass E-Mails jederzeit fehlerfrei und vollständig zugestellt werden. Ein bestimmter Erfolg in Form einer garantierten Zustellbarkeit ist nicht geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Postfächer regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen (Posteingang inkl. Spam-Ordner, Speicherplatz, Unzustellbarkeitsnachrichten).

12.3 Haftungsausschluss für E-Mail-Probleme

Die Agentur haftet nicht für Schäden, Auftrags- oder Anfragenverluste, die daraus resultieren, dass E-Mails den Kunden nicht erreichen, verspätet eingehen, im Spam landen, Postfächer voll oder gesperrt sind oder Domains/IPs auf Blacklists stehen, sofern die Agentur dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

13. Datenschutz

13.1 Verantwortlichkeit

Im datenschutzrechtlichen Sinne (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO) bleibt der Kunde Verantwortlicher für sämtliche personenbezogenen Daten, die über seine Systeme, Websites, Online-Shops oder Marketingmaßnahmen erhoben oder verarbeitet werden.

13.2 Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Website-Besucher verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO als vereinbart. Der AVV ist unter carlokraemer.com/avv abrufbar und Bestandteil dieses Vertrags.

13.3 Keine Rechtskontrolle durch die Agentur

Die Agentur prüft weder die Rechtstexte des Kunden (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise) noch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von eingesetzten Tools, Formularen, Tracking- oder Marketingmaßnahmen. Diese Verantwortung liegt allein beim Kunden.

14. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung

14.1 Projektverträge

Projektbezogene Verträge (z. B. Erstellung einer Website, eines Werbemittels) enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme sowie Zahlung der vereinbarten Vergütung.

14.2 Laufende Verträge (Wartung, Betreuung, Marketing, Miete)

Laufende Verträge haben die jeweils vereinbarte Laufzeit. Für Miet- und Abonnementleistungen gelten vorrangig die Regelungen in Ziffer 6.4. Im Übrigen verlängern sich laufende Verträge automatisch um den im Vertrag genannten Zeitraum, wenn sie nicht fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.

14.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

14.4 Folgen der Beendigung

Mit Vertragsende enden, soweit nicht anders vereinbart, auch sämtliche fortlaufenden Leistungen der Agentur (z. B. Wartung, Monitoring, Kampagnenbetreuung, Betrieb einer gemieteten Website). Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

15. Kein Widerrufsrecht (B2B)

Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; die Vorschriften über Verbraucherverträge (insbesondere §§ 312 ff. BGB zum Widerruf) finden keine Anwendung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist der Sitz der Agentur (Berlin), da der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.2 Textform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Erklärungen mit rechtlicher Bedeutung bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

16.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juli 2026

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