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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für digitale und marketingbezogene Dienstleistungen sowie für wiederkehrende Abonnementleistungen von CarloMedia, Inhaber Carlo Krämer, Huronsee Str. 46, 10319 Berlin (nachfolgend „Agentur" oder „wir"). Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B).

So kommt der Vertrag zustande, ohne Unterschrift
Sie müssen nichts unterschreiben, ausdrucken oder zurücksenden. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie ein Angebot in Textform bestätigen, über unseren Zahlungsabwickler Digistore24 bestellen oder eine Rechnung vorbehaltlos bezahlen. Das gilt für beide Abrechnungswege gleichermaßen, über Digistore24 ebenso wie über eine Rechnung per lexoffice. Mit diesem Schritt gelten diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich der technisch-organisatorischen Maßnahmen als vereinbart. Beide Dokumente sind unter carlokraemer.com/agb und carlokraemer.com/avv abrufbar, werden in Angeboten und lexoffice-Rechnungen verlinkt und Ihnen auf Wunsch jederzeit per E-Mail zugesandt. Einzelheiten regelt Ziffer 2.5.

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Optimierung und Betreuung von Websites, Online-Shops, Landingpages und Werbemitteln sowie über sonstige digitale und marketingbezogene Dienstleistungen (einmalige Projekte, Beratung und Wartung) und über wiederkehrende Abonnementleistungen (insbesondere die Erstellung und Pflege einer Website gegen Einrichtungspreis und laufendes Entgelt).

1.2 Ausschließlicher Geschäftsverkehr mit Unternehmern

Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB erfolgt nicht. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt oder als juristische Person des öffentlichen Rechts beziehungsweise öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuell ausgehandelte Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie in Text- oder Schriftform dokumentiert sind.

1.5 Art der Leistung, kein geschuldeter Erfolg

Die Agentur schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder gestalterischen Erfolg. Insbesondere wird kein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, keine bestimmte Sichtbarkeit, Reichweite, Zahl an Anfragen, Conversion, kein bestimmter Umsatz und kein sonstiger Markterfolg geschuldet, da diese von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur abhängen (z. B. Algorithmen und Richtlinien von Suchmaschinen und Plattformen, Wettbewerb, Marktentwicklung, Verhalten Dritter).

1.6 Einsatz künstlicher Intelligenz, Kennzeichnungspflichten

1.6.1 KI ist fester Bestandteil der Arbeitsweise der Agentur. Texte, Gestaltungsentwürfe und Programmierung entstehen KI-gestützt, derzeit mit Claude (Anthropic) und mit lokal betriebenen Modellen (Ollama); das gilt auch für Recherche und die Erzeugung von Symbolbildern. Mit dem Auftrag stimmt der Kunde diesem Einsatz zu. Die Agentur prüft KI-gestützte Ergebnisse vor der Übergabe fachlich; die Verantwortung für Inhalte richtet sich nach den Ziffern 3.2, 3.9 und 10.

1.6.2 Von der Agentur eingesetzte, synthetisch erzeugte Bildinhalte werden nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) sichtbar gekennzeichnet. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung unmittelbar.

1.6.3 Stellt der Kunde Inhalte bereit, die ganz oder teilweise durch KI erzeugt oder verändert wurden (insbesondere Bilder, Videos, Audio oder Texte), teilt er dies der Agentur vor der Verwendung in Textform mit, damit erforderliche Kennzeichnungen gesetzt werden können. Unterbleibt diese Mitteilung, stellt der Kunde die Agentur von Ansprüchen frei, die aus einer deshalb unterbliebenen oder fehlerhaften Kennzeichnung entstehen. Ziffer 3.2 gilt entsprechend.

1.6.4 Für Inhalte, die der Kunde nach Übergabe selbst einstellt oder durch Dritte einstellen lässt, sowie für den Einsatz eigener KI-Systeme auf seiner Website ist der Kunde als Betreiber allein verantwortlich, einschließlich der insoweit bestehenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten.

1.6.5 Namen, Kontaktdaten und Fotos von Personen führt die Agentur im Quelltext als Platzhalter; ältere Projekte stellt sie bei der nächsten Bearbeitung um. Formular-, Konto- und Bestelldaten gehen an keinen KI-Dienst außerhalb ihrer eigenen Geräte. Echte Daten verarbeitet sie mit KI höchstens in lokal betriebenen Modellen, ohne Übermittlung an Dritte. Einzelheiten und Ausnahmen regelt Art. 7 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Kunde kann den Einsatz nach Art. 7.4 untersagen.

1.6.6 Stellt der Kunde Namen, Fotos oder Äußerungen von Personen bereit, etwa für Team- oder Referenzseiten, sichert er zu, dass diese Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Fotos realer Personen bearbeitet die Agentur nicht mit KI-Werkzeugen. Ziffer 3.2 gilt entsprechend.

1.7 Veröffentlichung, Suchmaschinen und KI-Systeme Dritter

1.7.1 Ob und mit welchen Inhalten die Website veröffentlicht wird, entscheidet der Kunde mit der Abnahme (Ziffer 3.5).

1.7.2 Nach der Veröffentlichung können Suchmaschinen, Archivdienste und KI-Systeme Dritter die Inhalte erfassen, speichern und in eigenen Ergebnissen oder Antworten wiedergeben. Darauf hat die Agentur keinen Einfluss. Es handelt sich weder um eine Leistung noch um eine Verarbeitung der Agentur.

1.7.3 Im Standard richtet die Agentur Websites so ein, dass Suchmaschinen und KI-Systeme sie erfassen dürfen (robots.txt, Sitemap, llms.txt), weil das der Auffindbarkeit dient. Die llms.txt enthält nur Angaben, die ohnehin auf der Website stehen. Auf Wunsch des Kunden in Textform sperrt die Agentur bekannte KI-Crawler in der robots.txt und hinterlegt einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG. Ob Dritte diese Angaben beachten, kann die Agentur nicht beeinflussen; bereits erfasste Inhalte lassen sich darüber nicht zurückholen.

1.7.4 Für die Erfassung, Speicherung oder Wiedergabe von Website-Inhalten durch Dritte haftet die Agentur nicht. Ziffer 10 bleibt unberührt.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unverbindlichkeit von Angeboten

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Darstellung von Paketen und Preisen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

2.2 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt zustande durch

  • die Bestätigung eines Angebots der Agentur durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder in anderer Textform), oder
  • die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Agentur nach einer Anfrage des Kunden, oder
  • den Beginn der Ausführung beauftragter Leistungen durch die Agentur mit Wissen und Einverständnis des Kunden, oder
  • bei Abonnementleistungen zusätzlich durch den Abschluss einer Bestellung über den Zahlungsabwickler (siehe Ziffer 7), oder
  • durch vorbehaltlose Zahlung einer von der Agentur gestellten Rechnung oder Anzahlungsrechnung, wenn dem Kunden diese AGB zuvor zugänglich gemacht wurden (Ziffer 2.5).

2.3 Schutz von Unterlagen, Konzepten und Präsentationen

Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Konzepte, Strategiepapiere, Skizzen, Entwürfe, Präsentationen und sonstige Unterlagen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Agentur. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung der Agentur weder im Original noch in bearbeiteter Form an Dritte weitergegeben oder selbst genutzt werden.

2.4 Form von Änderungen

Änderungen des Leistungsumfangs, Ergänzungen oder weitere Leistungen bedürfen der Abstimmung und Bestätigung in Textform. Hierdurch bedingter Mehraufwand wird gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.5 Einbeziehung dieser AGB, keine Unterschrift erforderlich

2.5.1 Diese AGB sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 13.2) werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht, indem im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Bestellprozess des Zahlungsabwicklers oder auf der Rechnung auf ihren Abrufort hingewiesen wird. Sie sind jederzeit unter carlokraemer.com/agb und carlokraemer.com/avv abrufbar und werden auf Wunsch in Textform übersandt.

2.5.2 Einer eigenhändigen oder elektronischen Unterschrift bedarf es nicht. Mit einer der in Ziffer 2.2 genannten Handlungen, insbesondere mit der Bestellung über Digistore24 (Ziffer 7) oder mit der vorbehaltlosen Zahlung einer über lexoffice gestellten Rechnung (Ziffer 7.5), erkennt der Kunde diese AGB einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags als verbindlich an. Beide Abrechnungswege sind insoweit gleichgestellt; eine gesonderte Erklärung des Kunden ist in keinem Fall erforderlich.

2.5.3 Diese AGB und der Auftragsverarbeitungsvertrag werden dem Kunden regelmäßig zusätzlich als Anlage zu Angebot und Rechnung übermittelt und sind damit auch ohne Aufruf der Website in Textform verfügbar. Für die wirksame Einbeziehung genügt der Hinweis auf den Abrufort nach Ziffer 2.5.1. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung; das Datum ist am Ende dieses Dokuments angegeben.

2.5.4 Der Kunde ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (Ziffer 1.2). Die Einbeziehung abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.6 Änderungen dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags

2.6.1 Die Agentur kann diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag mit Wirkung für laufende Verträge ändern, soweit dies wegen einer Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, der eingesetzten Dienstleister oder der Technik erforderlich ist. Hauptleistungspflichten und das Verhältnis von Leistung und Vergütung bleiben davon unberührt; Preisänderungen richten sich allein nach Ziffer 6.7. Für die Aufnahme oder den Wechsel von Unterauftragsverarbeitern gilt allein Art. 5 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

2.6.2 Die Agentur teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei auf die Folge eines ausbleibenden Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, gelten die bisherigen Bedingungen fort; beide Seiten können den betroffenen Vertrag dann zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen.

3. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

3.1 Bereitstellung von Informationen und Materialien

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Siegel, Zertifikate, Videos, Produktinformationen, Preise, rechtliche Hinweise,
  • Zugangsdaten zu Systemen, Hosting, DNS, FTP, Domains, CMS, Shops, E-Mail-Accounts,
  • Vorgaben zu Corporate Design, Markenrichtlinien, Tonalitäten, Zielgruppen.

3.2 Rechte an den bereitgestellten Inhalten

Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und dass durch deren Verwendung durch die Agentur keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte) verletzt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf etwaige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren.

3.3 Mitwirkungspflichten

Der Kunde wirkt in angemessenem Umfang an der Projektdurchführung mit, insbesondere durch rechtzeitige Freigaben, Entscheidungen und Feedback, Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie zügige Beantwortung von Rückfragen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen die Agentur, Fristen entsprechend anzupassen und Mehraufwände gesondert zu berechnen.

3.4 Prüfung und Freigabe von Entwürfen

3.4.1 Der Kunde prüft ihm übermittelte Entwürfe, Layouts, Testversionen, Vorschläge und Zwischenergebnisse innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang, sofern die Agentur im Einzelfall keine längere Frist einräumt. Änderungswünsche sind klar und vollständig in Textform mitzuteilen.

3.4.2 Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gelten die übermittelten Entwürfe und Zwischenergebnisse als genehmigt; die Agentur arbeitet auf dieser Grundlage weiter. Auf diese Rechtsfolge weist die Agentur in der Übermittlung ausdrücklich hin.

3.4.3 Für vom Kunden freigegebene oder nach Ziffer 3.4.2 als genehmigt geltende Entwürfe und Inhalte übernimmt die Agentur keine Haftung. Spätere Änderungswünsche an bereits genehmigten Ständen sind Zusatzleistungen nach Ziffer 5.5.

3.5 Abnahme der Leistungen

3.5.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen fordert die Agentur den Kunden in Textform, in der Regel per E-Mail, zur Abnahme auf. Die Aufforderung benennt den Prüfgegenstand (insbesondere die Adresse der Test- oder Vorschauumgebung und die zu prüfenden Unterseiten), die Prüffrist und die Rechtsfolge nach Ziffer 3.5.3.

3.5.2 Der Kunde prüft die Leistungen innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung und erklärt die Abnahme in Textform, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist konkret und nachvollziehbar in Textform zu benennen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden im Anschluss behoben.

3.5.3 Erklärt der Kunde innerhalb der Frist weder die Abnahme noch verweigert er sie unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen. Die Agentur ist berechtigt, die Leistung anschließend live zu schalten und das Projekt abzurechnen. Auf diese Rechtsfolge weist die Agentur in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich hin; ohne diesen Hinweis tritt die Abnahmewirkung nicht ein.

3.5.4 Nutzt der Kunde die Leistung nach Übergabe produktiv, insbesondere durch Aufschalten seiner Domain, Shop-Betrieb oder aktive Nutzung von Kampagnen, gilt dies unabhängig von den Fristen der Ziffern 3.5.2 und 3.5.3 als Abnahme. Die Bereitstellung auf einer Vorschau- oder temporären Adresse durch die Agentur ist keine produktive Nutzung.

3.6 Datensicherung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die Sicherung aller Daten, Inhalte und Systeme des Kunden diesem selbst. Der Kunde hat vor Beginn und während der Zusammenarbeit geeignete Sicherungsmaßnahmen (Backups) vorzuhalten. Die Agentur schuldet keine regelmäßigen Backups, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist. Betreibt die Agentur das Hosting selbst (Ziffer 11.1.2), gilt für die von ihr betriebenen Anwendungen und Datenbanken vorrangig die Sonderregelung in Ziffer 11.5. Danach richten sich die Sicherungen nach den Leistungen des Infrastrukturanbieters; die Sicherung der vom Kunden selbst eingepflegten Inhalte bleibt auch dann Sache des Kunden.

3.7 Rechtstexte, Compliance, rechtliche Vorgaben

3.7.1 Der Kunde ist für die rechtliche Ausgestaltung seiner Online-Angebote und Prozesse verantwortlich (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungstexte, AGB im Shop, Widerrufsbelehrungen, Informationspflichten). Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung von Inhalten oder Prozessen. Auf Wunsch stellt sie aus den Angaben des Kunden einen Entwurf für Impressum und Datenschutzerklärung aus Textbausteinen bereit, einschließlich der Absätze zu den Diensten, die sie selbst einsetzt. Der Entwurf ist keine Rechtsberatung; der Kunde prüft ihn vor der Veröffentlichung.

3.7.2 Solche Entwürfe sind Vorschläge aus Textbausteinen. Sie geben den Stand bei ihrer Erstellung wieder und können nicht jeden Einzelfall abbilden. Ob sie für das Unternehmen des Kunden vollständig und passend sind, prüft der Kunde selbst, bei Bedarf mit rechtlicher Beratung. Gesetze, Rechtsprechung, Behördenpraxis und eingesetzte Dienste ändern sich. Während einer laufenden Betreuung passt die Agentur Rechtstexte an, wenn der Kunde Änderungen nach Ziffer 3.10.1 mitteilt oder wenn sie selbst Anpassungsbedarf bemerkt und ihn dem Kunden vorschlägt; eine Pflicht zur Überwachung der Rechtslage besteht nach Ziffer 3.10.3 nicht. Ohne laufende Betreuung, insbesondere nach Vertragsende, besteht kein Anspruch auf Anpassung an neue Gesetze, Richtlinien, Rechtsprechung oder geänderte Dienste.

3.8 Gestaltungs- und Umsetzungshoheit der Agentur

3.8.1 Die konkrete gestalterische, textliche und technische Umsetzung liegt im fachlichen Ermessen der Agentur. Dies umfasst insbesondere Layout, Farb- und Schriftwahl, Bildsprache und Bildauswahl, Aufbau und Reihenfolge der Inhalte, Formulierung und Kürzung von Texten sowie die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung.

3.8.2 Vom Kunden bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstige Materialien sind Vorschläge und Ausgangsmaterial. Die Agentur ist berechtigt, diese zu kürzen, zu bearbeiten, farblich oder formal anzupassen, an anderer Stelle einzusetzen oder nicht zu verwenden, soweit dies der Qualität, der technischen Umsetzbarkeit, der Ladegeschwindigkeit, der Barrierearmut oder der Auffindbarkeit des Ergebnisses dient. Ein Anspruch auf Verwendung bestimmter Materialien in bestimmter Form besteht nicht. Unberührt bleiben Inhalte, die der Kunde aus rechtlichen Gründen oder wegen seiner Firmen- und Markenidentität zwingend benötigt, insbesondere Firmierung, Logo, Marken, Pflichtangaben und Rechtstexte; diese werden in jedem Fall berücksichtigt.

3.8.3 Der Kunde kann jederzeit Wünsche äußern. Die Agentur berücksichtigt diese im Rahmen des fachlich Sinnvollen. Verlangt der Kunde eine Umsetzung, die aus fachlicher Sicht der Qualität, der Sichtbarkeit oder der technischen Stabilität des Ergebnisses entgegensteht, weist die Agentur darauf hin. Besteht der Kunde auf seiner Vorgabe, erfolgt die Umsetzung auf seinen ausdrücklichen Wunsch und auf sein Risiko; eine Haftung der Agentur für hieraus entstehende Nachteile, insbesondere für Rankingverluste oder eine verminderte Wirkung, ist ausgeschlossen.

3.8.4 Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Anzahl von Entwurfsvarianten oder Korrekturschleifen besteht nicht, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die Agentur ist nicht verpflichtet, auf die Zulieferung von Inhalten des Kunden zu warten, sondern kann mit eigenen Platzhaltern, eigenen Formulierungen oder lizenziertem Bildmaterial arbeiten und die Leistung auf dieser Grundlage fertigstellen. Maßstab für die Vertragsgemäßheit bleibt in jedem Fall die vereinbarte Leistungsbeschreibung (Ziffer 10.1); die Regelungen dieser Ziffer 3.8 betreffen die Art und Weise der Umsetzung, nicht den geschuldeten Leistungsumfang.

3.9 Impressum, Diensteanbieter und inhaltliche Verantwortung

3.9.1 Der Kunde ist Diensteanbieter im Sinne des § 5 DDG und Verantwortlicher im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV für die unter seiner Domain oder Kennung abrufbare Website. Das gilt auch dann, wenn die Website im Abonnementmodell (Ziffer 6) erstellt und von der Agentur gepflegt wird, und bei Bestandsverträgen nach Ziffer 11.1.2 auch dann, wenn die Agentur sie hostet. Die Agentur ist in diesen Fällen technische Dienstleisterin, nicht Diensteanbieterin und nicht Verantwortliche für die Inhalte.

3.9.2 Der Kunde ist verpflichtet, ein vollständiges und zutreffendes Impressum sowie eine Datenschutzerklärung vorzuhalten und die dort genannte verantwortliche Person zu benennen und aktuell zu halten. Die im Impressum genannte Person trägt die presse- und medienrechtliche Verantwortung für die Inhalte. Die Agentur wird im Impressum nicht als Anbieterin, Betreiberin oder inhaltlich Verantwortliche geführt; ein zulässiger Urheber- oder Agenturhinweis nach Ziffer 9.5 begründet keine solche Stellung.

3.9.3 Die Agentur ist berechtigt, die Freischaltung oder den weiteren Betrieb auszusetzen, solange ein Impressum vollständig fehlt, nachdem sie den Kunden darauf hingewiesen und ihm eine angemessene Frist gesetzt hat. Ziffer 11.11 gilt entsprechend.

3.9.4 Für die Inhalte, Angaben und Rechtstexte auf der Website haftet der Kunde, soweit er sie geliefert, vorgegeben oder freigegeben hat. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter und von behördlichen Maßnahmen frei, die daraus entstehen, dass solche Inhalte oder Angaben, insbesondere das Impressum, fehlen, unvollständig, unzutreffend oder rechtswidrig sind. Die Freistellung entfällt, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat. Die Ziffern 3.2, 11.9.3 und 11.9.4 gelten entsprechend.

3.10 Mitteilungspflichten und Eigenverantwortung

3.10.1 Der Kunde teilt der Agentur unverzüglich in Textform mit, wenn sich Umstände ändern, die die Website, ihre Pflichtangaben oder ihre Rechtstexte betreffen, insbesondere Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten, Registereinträge, Aufsichtsbehörden, berufsrechtliche Angaben oder Zugangsdaten. Gleiches gilt, wenn er neue Dienste, Plugins, Formulare, Tracking, Newsletter oder sonstige Einbindungen wünscht oder selbst einsetzt. Das gilt auch für Arbeiten, die Dritte im Auftrag des Kunden an der Website, am Hosting, an Domains oder an E-Mail-Diensten vornehmen, etwa andere Dienstleister oder eigene Mitarbeiter. Ohne eine solche Mitteilung ist die Agentur nicht verpflichtet, Änderungen von sich aus zu ermitteln, und kann Rechtstexte, Einstellungen und Pflichtangaben nicht darauf abstimmen.

3.10.2 Dienste, Plugins und Einbindungen, die der Kunde selbst einsetzt, einsetzen lässt oder ausdrücklich vorgibt, prüft der Kunde auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Übermittlungen in Drittländer, und nimmt sie in seine Datenschutzerklärung auf. Dienste Dritter, Statistik, Einwilligungsbanner und Tracking richtet die Agentur nur auf Wunsch oder Weisung des Kunden ein; deren Auswahl, Rechtsgrundlage und eine etwa nötige Einwilligung verantwortet der Kunde.

3.10.3 Eine laufende Überwachung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Website auf Rechtsverstöße schuldet die Agentur nicht. Weist sie auf rechtliche Risiken hin, geschieht das unverbindlich und ohne Rechtsberatung; eine Pflicht zu wiederholten Hinweisen oder Erinnerungen besteht nicht.

3.10.4 Abmahnungen sowie Anfragen von Behörden, betroffenen Personen oder deren Vertretern, die die Website des Kunden betreffen und bei der Agentur eingehen, leitet die Agentur unverzüglich an den Kunden weiter. Die Beantwortung, die Beibringung von Nachweisen und die Rechtsverteidigung obliegen dem Kunden; die Ziffern 11.9.3 und 11.9.4 gelten entsprechend. Die gesetzlichen Pflichten der Agentur als Auftragsverarbeiterin nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.

3.10.5 Für die Sicherheit in seinem eigenen Bereich ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für eigene Hosting- und E-Mail-Verträge, Geräte, Zugangsdaten und selbst eingesetzte Dienste. Sicherheitsvorfälle in diesem Bereich prüft, meldet und behebt der Kunde selbst, einschließlich etwaiger Meldungen an Aufsichtsbehörden und Betroffene. Auf Wunsch unterstützt die Agentur gegen gesonderte Vergütung. Eine absolute Sicherheit kann die Agentur technisch nicht gewährleisten, etwa bei gezielten Angriffen oder Ausfällen beim Hoster.

3.11 Laufende Änderungen im Rahmen der Betreuung

3.11.1 Im Rahmen einer vereinbarten Betreuung, Wartung oder Suchmaschinenoptimierung nimmt die Agentur Änderungen an Texten, Struktur, Gestaltung und Technik der Website nach Ziffer 3.8 selbständig vor und schaltet sie live. Einer vorherigen Freigabe durch den Kunden bedarf es nicht. Ausgenommen sind Änderungen, die neue Dienste, Skripte, Cookies oder Empfänger personenbezogener Daten einführen, sowie Aussagen mit berufsrechtlicher Bedeutung, etwa im Heilmittelwerberecht; sie gehen erst nach Freigabe in Textform live.

3.11.2 Über inhaltliche Änderungen, insbesondere an Texten, Aussagen, Bildern und Angeboten, informiert die Agentur den Kunden in Textform (Änderungshinweis). Der Hinweis benennt die geänderten Seiten, die Prüffrist und die Rechtsfolge nach Ziffer 3.11.3. Rein technische Änderungen ohne Auswirkung auf die Inhalte, etwa Sicherheitsaktualisierungen oder Verbesserungen der Ladezeit, erfordern keinen Hinweis.

3.11.3 Der Kunde prüft die Änderungen innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang des Änderungshinweises; Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Berlin. Beanstandet er die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten sie als genehmigt und abgenommen. Beanstandungen innerhalb der Frist setzt die Agentur ohne zusätzliche Vergütung um; spätere Änderungswünsche sind Zusatzleistungen nach Ziffer 5.5.

3.11.4 Die Agentur richtet die Website und ihre Änderungen nach bestem Wissen und im Interesse des Kunden ein. Eine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit übernimmt sie damit nicht; die Prüfung obliegt dem Kunden als Anbieter und Verantwortlichem (Ziffern 3.7, 3.9 und 13.1). Genehmigte Änderungen gelten als vom Kunden freigegebene Inhalte im Sinne der Ziffern 3.4.3 und 10.8.

4. Termine, Fristen und Verzögerungen

4.1 Unverbindlichkeit von Terminen

Angekündigte oder im Projektplan aufgeführte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder schriftlich fixiert sind.

4.2 Verzögerungen durch den Kunden

Verzögern sich Leistungen aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Inhalte, ausbleibende Freigaben, geänderte Anforderungen), verlängern sich Fristen entsprechend. Zusätzlich entstehender Aufwand kann gesondert berechnet werden.

4.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Ausfälle von Rechenzentren, schwerwiegende Störungen von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik) verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

4.4 Rücktritt bei wesentlicher Dauerstörung

Dauert die Behinderung gemäß Ziffer 4.3 länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütungshöhe

Die Vergütung der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuell getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versteht sich die Vergütung netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Abschlagszahlungen und Fälligkeit (50/50-Regelung, Live-Schaltung)

5.2.1 Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes geregelt ist, werden 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung der Hauptleistung, spätestens zur Live-Schaltung bzw. Übergabe, fällig.

5.2.2 Die Hauptleistung gilt als fertiggestellt, wenn die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung definierten wesentlichen Funktionen und Inhalte erstellt, implementiert und in einer geeigneten Umgebung (z. B. Staging-, Test- oder Produktivsystem) testbar bereitgestellt wurden. Geringfügige Mängel oder noch ausstehende kleinere Anpassungen (z. B. Textkorrekturen, Austausch einzelner Bilder, Detailanpassungen im Layout oder rechtliche Texte) hindern die Fertigstellung im Sinne dieser Regelung nicht.

5.2.3 Live-Schaltung ist die erstmalige technische Erreichbarkeit bzw. produktive Inbetriebnahme der erstellten Website oder Anwendung, insbesondere unter einer Domain (einschließlich temporärer oder von der Agentur bereitgestellter Domains) oder unter einer IP-Adresse im Internet. Sobald die Website auf diese Weise erreichbar ist, gilt die Live-Schaltung als erfolgt, unabhängig davon, ob sämtliche Inhalte bereits vollständig und endgültig vorliegen.

5.3 Zahlungsfristen

Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei wiederkehrenden Abonnementleistungen gilt ergänzend Ziffer 6.

5.4 Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht

5.4.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie angemessene Mahn- und Beitreibungskosten zu verlangen.

5.4.2 Die Agentur ist ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung, insbesondere weitere Entwicklungsarbeiten, Korrekturen, Pflege-, Wartungs- oder Supportleistungen sowie die erstmalige Live-Schaltung, nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen ganz oder teilweise zurückzuhalten bzw. auszusetzen. Den Betrieb einer bereits veröffentlichten Website stellt die Agentur wegen Zahlungsverzugs nicht ein.

5.5 Zusätzlich vereinbarte Leistungen

Zusätzlich vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten waren (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, Funktionserweiterungen, Designanpassungen, Mehraufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden), werden nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen der Agentur abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.6 Elektronische Rechnungsstellung

Die Agentur stellt ihre Rechnungen grundsätzlich elektronisch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form (insbesondere im PDF-Format oder als E-Rechnung nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Format) per E-Mail an eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Posteingänge (einschließlich Spam-Ordner) so zu konfigurieren, dass E-Mails der Agentur und ihrer Rechnungs- und Zahlungsdienstleister (lexoffice / lexware und Digistore24) empfangen werden können. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Rechnung zusätzlich in Papierform gegen eine angemessene Aufwandspauschale übermittelt werden.

5.7 Zahlungswege und Lastschrift

5.7.1 Die Abrechnung erfolgt je nach Leistung entweder unmittelbar durch die Agentur über ihr Rechnungssystem (lexoffice) oder über den Zahlungsabwickler Digistore24 (Ziffer 7). Welcher Weg gilt, ergibt sich aus dem Angebot, der Bestellung oder der jeweiligen Rechnung.

5.7.2 Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, ist die Agentur bzw. der eingebundene Zahlungsdienstleister berechtigt, fällige Beträge, insbesondere wiederkehrende Pauschalbeträge für Abo-, Wartungs- und Abonnementleistungen, von dem angegebenen Konto einzuziehen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) einer Lastschrift wird auf mindestens einen Kalendertag vor Fälligkeit verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung; Kosten einer von ihm zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.

6. Wiederkehrende Leistungen, Abonnementmodell

6.1 Gegenstand

Gegenstand eines Abonnementvertrags ist die laufende Bereitstellung von Leistungen gegen ein wiederkehrendes Entgelt, insbesondere die Erstellung einer auf Basis von Vorlagen gestalteten Website und deren laufende Pflege („Website-Abo"), laufende Wartung und Pflege, technische Betreuung sowie die Unterstützung bei der Auswahl eines Hostinganbieters (Ziffer 11.1.3). Hosting stellt die Agentur bei ab dem 14. September 2026 geschlossenen Verträgen nicht bereit. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. Tarif gemäß der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.

6.2 Nutzungsrecht an der Website

6.2.1 Mit vollständiger Zahlung des Einrichtungspreises erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der fertigen Website für den vereinbarten Zweck. Dieses Nutzungsrecht ist mit dem Einrichtungspreis abgegolten und besteht nach Ende des Abonnementvertrags zeitlich unbefristet fort; die Website darf beim Kunden bleiben.

6.2.2 Vorlagen, Bausteine, Templates, Quelltext-Komponenten und technische Grundlagen, die die Agentur auch für andere Projekte verwendet, verbleiben im Rechtsbestand der Agentur. Der Kunde darf sie nur als Teil seiner Website nutzen. Er darf sie weder weiterverkaufen noch für Dritte nutzen oder nutzen lassen. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt. Der Erwerb einer eigenständigen Website (z. B. als WordPress-Lösung) ist gesondert und zu gesonderten Konditionen möglich.

6.2.3 Die Stellung als Diensteanbieter und die inhaltliche wie medienrechtliche Verantwortung für die Website verbleiben auch im Abonnementmodell beim Kunden; Ziffer 3.9 gilt uneingeschränkt. Die Pflege der Website durch die Agentur ändert daran nichts.

6.3 Entgelt, Abrechnungszeitraum, Fälligkeit

Das wiederkehrende Entgelt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig und für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet. Für den Aufbau der Website fällt ein einmaliger Einrichtungspreis an, für Betrieb und Pflege danach ein fester monatlicher Beitrag gemäß dem gebuchten Paket. Angegebene Preise sind Festpreise für den beschriebenen Leistungsumfang und keine unverbindlichen Ab-Preise, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

6.4 Laufzeit und Kündigung

Abonnementverträge laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Parteien monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform kündbar; es besteht keine Mindestlaufzeit. Das ordentliche Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien gleichermaßen zu. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart (etwa zwölf Monate im Paket Wachstum), ist die ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich; danach ist der Vertrag monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform kündbar. Eine Verlängerung um die volle Mindestlaufzeit findet nicht statt. Die Mindestlaufzeit wird im Angebot bzw. Tarif ausgewiesen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.5 Folgen der Beendigung

6.5.1 Mit Beendigung eines Abonnementvertrags enden Pflege, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Überwachung und Anpassungen durch die Agentur. Das Nutzungsrecht nach Ziffer 6.2.1 besteht fort. Die Agentur nimmt die Website nicht vom Netz. Für Dienste, die sie in eigenen Konten betreibt (Formulare, E-Mail-Postfächer, Weiterleitungen, Domains), gilt Ziffer 6.5.5.

6.5.2 Ab Vertragsende trägt der Kunde allein die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Aktualität der Website, für ihre Rechtstexte und für den Datenschutz. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie- und Einwilligungshinweise sowie sonstige Pflichtangaben passt die Agentur danach nicht mehr an, auch nicht an neue Gesetze, Richtlinien, Rechtsprechung oder geänderte Dienste. Ob sie weiterhin zutreffen, prüft der Kunde selbst (Ziffer 3.7.2).

6.5.3 Einen Anspruch auf Herausgabe von Vorlagen, Bausteinen oder Quelltext-Komponenten über das hinaus, was bereits als Teil der Website beim Kunden liegt, hat der Kunde nicht. Den Export der eigenen Inhalte und Daten des Kunden regelt Ziffer 11.7; er erfolgt einmalig ohne gesonderte Vergütung. Weitergehende Unterstützung beim Übergang kann gesondert vereinbart und berechnet werden.

6.5.4 Hostet die Agentur die Website bei einem Bestandsvertrag nach Ziffer 11.1.2, bietet sie dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsende den Export und die Übergabe nach Ziffer 11.7 an. Von ihrer Infrastruktur entfernt sie die Website erst, nachdem der Kunde Gelegenheit hatte, sie zu übernehmen.

6.5.5 Dienste, die die Agentur für den Kunden in eigenen Konten betreibt, insbesondere Formulare (etwa über Deftform), E-Mail-Postfächer, Weiterleitungen und Domains, führt sie nach Vertragsende noch 30 Tage fort. In dieser Zeit stellt sie auf Verlangen die Daten nach Ziffer 11.7.1 bereit und wirkt an der Übertragung von Domains nach Ziffer 11.7.3 mit. Danach beendet sie diese Dienste und löscht die Daten nach Ziffer 11.7.4. Domains, die in Konten der Agentur registriert sind und nicht innerhalb der 30 Tage übertragen werden, können mit Ablauf verloren gehen; darauf weist die Agentur den Kunden vor Fristende einmal in Textform hin. Die Website selbst bleibt nach Ziffer 6.5.1 unberührt; ein eingebundenes Formular oder Postfach der Agentur funktioniert dann nicht mehr, bis der Kunde es durch einen eigenen Dienst ersetzt.

6.6 Domain und E-Mail-Postfach

Domain(s) und E-Mail-Postfächer sind nicht Bestandteil der Abonnementleistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie werden über ein eigenes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem jeweiligen Provider bereitgestellt und bleiben von einer Kündigung der Abonnementleistung unberührt. Soweit Domains, Postfächer oder Weiterleitungen über Konten der Agentur laufen, gilt Ziffer 6.5.5.

6.7 Preisanpassung

Die Agentur ist berechtigt, das wiederkehrende Entgelt mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform anzupassen, insbesondere bei gestiegenen Kosten für Vorleistungen (z. B. Lizenzen, Werkzeuge). Erhöht sich das Entgelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu. Kündigt der Kunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

7. Zahlungsabwicklung über Digistore24

7.1 Digistore24 als Reseller

Für einen Teil der Leistungen, insbesondere für wiederkehrende Abonnementleistungen, wickelt die Agentur den Verkauf und die Zahlung über die Plattform Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, ab. Digistore24 tritt dabei als autorisierter Wiederverkäufer (Reseller) auf. Das bedeutet, dass für die Zahlungsabwicklung der Kaufvertrag mit Digistore24 als Verkäufer zustande kommt, während die vertragsgegenständliche Leistung von der Agentur erbracht wird.

7.2 Rechnung und Zahlungsbelege

Bei Abwicklung über Digistore24 werden die Bestellbestätigung, der Zahlungsbeleg bzw. die Rechnung sowie Zahlungserinnerungen durch Digistore24 erstellt und dem Kunden elektronisch bereitgestellt. Ergänzend gilt Ziffer 5.6.

7.3 Bedingungen und Zahlungsmittel von Digistore24

Für die Zahlungsabwicklung über Digistore24 gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Digistore24. Die verfügbaren Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal) sowie die Bedingungen für wiederkehrende Zahlungen richten sich nach den Vorgaben von Digistore24. Die Agentur hat auf die technische Zahlungsabwicklung von Digistore24 keinen unmittelbaren Einfluss; Ziffer 8 (Drittanbieter) gilt entsprechend.

7.4 Beendigung wiederkehrender Zahlungen über Digistore24

Wiederkehrende Zahlungen (Abonnements) über Digistore24 können vom Kunden zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums beendet werden, insbesondere über das Käuferportal von Digistore24: digistore24.com/bestellung-finden. Die materielle Vertragslaufzeit richtet sich im Übrigen nach Ziffer 6.4.

7.5 Verhältnis zur Abrechnung über lexoffice

Erfolgt die Abrechnung nicht über Digistore24, sondern unmittelbar durch die Agentur über lexoffice (z. B. Einzelrechnung oder wiederkehrende Rechnung mit SEPA-Lastschrift), gelten die Ziffern 5 und 6 unmittelbar; Ziffer 7 findet in diesem Fall keine Anwendung.

8. Drittanbieter und externe Verträge

8.1 Grundsatz

Zur Erbringung ihrer Leistungen kann die Agentur Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, E-Mail-Anbieter, Tracking- und Marketing-Tools, Zahlungsdienstleister wie Digistore24, Plattformbetreiber) einbinden oder deren Nutzung empfehlen.

8.2 Eigenständige Vertragsverhältnisse

Verträge mit Drittanbietern kommen in der Regel direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. Preise, Laufzeiten, Leistungsumfang, Service-Levels und Kündigungsmodalitäten richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Drittanbieters.

8.3 Keine Haftung für Leistungen Dritter

Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Datenverluste, Vertragsverletzungen oder sonstige Pflichtverletzungen von Drittanbietern, auf deren Leistungen die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat, es sei denn, diese wurden von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

9. Nutzungsrechte an Werken

9.1 Urheberrechtliche Stellung der Agentur

Alle kreativen, konzeptionellen und technischen Leistungen der Agentur (z. B. Layouts, Designs, Grafiken, Programmierungen, Texte, Konzeptionen) sind im Zweifel urheberrechtlich geschützt. Urheber ist die Agentur bzw. deren Mitarbeiter oder Subunternehmer.

9.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen für den in Angebot und Vertrag festgelegten Zweck (z. B. Nutzung einer Website unter bestimmten Domains). Vom Kunden gelieferte Inhalte verbleiben in dessen Eigentum. Für Abonnementleistungen gilt vorrangig Ziffer 6.2.

9.3 Umfang und Grenzen der Nutzung

Jede Nutzung über den vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus (z. B. Vervielfältigung für weitere Marken, Domains, Lizenzen für Dritte, Weiterveräußerung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

9.4 Herausgabe offener Dateien

Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe offener, editierbarer Arbeitsdateien (z. B. Layoutdateien, Rohdaten, Quelltexte außerhalb des vertraglich Vereinbarten) besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wird die Herausgabe vereinbart, kann diese gesondert vergütet werden.

9.5 Urheber- und Agenturhinweise

Die Agentur ist berechtigt, an geeigneter Stelle (z. B. im Footer einer Website) einen dezenten Urheber- oder Agenturhinweis zu platzieren sowie die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken öffentlich zu zeigen, einschließlich der Nennung des Kundennamens und der Verwendung des Kundenlogos in Referenzlisten, Portfolio und Werbematerial der Agentur. Der Kunde kann einer solchen Nennung jederzeit widersprechen; die Agentur nimmt sie dann innerhalb angemessener Frist heraus. Bereits erschienene Druckerzeugnisse bleiben davon unberührt.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Grundsatz

Die Agentur haftet für Schäden des Kunden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Maßstab für die Mangelfreiheit ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung; ein darüber hinausgehender Erfolg wird nach Ziffer 1.5 nicht geschuldet.

10.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.3 Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Haftungshöchstgrenze

Soweit die Agentur nach Ziffer 10.3 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf die für die betroffene Leistung gezahlte Netto-Vergütung begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene Leistung gezahlte Netto-Vergütung. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.

10.5 Ausschluss weitergehender Haftung

Eine weitergehende Haftung der Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist.

10.6 Datenverluste und mittelbare Schäden

Für Datenverluste und mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, ausgebliebene Einsparungen, verlorene Geschäftsgelegenheiten) haftet die Agentur nur im Rahmen der Ziffern 10.2 bis 10.4 und nur insoweit, als der Kunde seiner Obliegenheit zur regelmäßigen Datensicherung nachgekommen ist. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur zudem nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Im Fall der Ziffer 11.1.2 gilt die Obliegenheit nur für Inhalte, die der Kunde selbst geliefert oder eingepflegt hat.

10.7 Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sowie Schadensersatzansprüche gegen die Agentur verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.8 Haftung für freigegebene und fremde Inhalte

Für Inhalte, Gestaltungsvorgaben, Materialien und Funktionen, die der Kunde bereitstellt, vorgibt oder freigibt, sowie für die rechtliche Zulässigkeit der Online-Angebote des Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung. Ziffer 3.2 und Ziffer 3.7 bleiben unberührt.

10.9 Vorrang dieser Haftungsregelung

Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen dieser AGB, insbesondere in den Ziffern 1.7.4, 3.4.3, 3.7.2, 3.8.3, 3.11.4, 6.5.2, 8.3, 10.8, 12.3 und 12.4, gelten nur im Rahmen der Ziffern 10.2 bis 10.5. Sie gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Ziffer 10.3 sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Webhosting und technische Infrastruktur

11.1 Hosting beim Kunden, Bestandsverträge

11.1.1 Eigener Hostingvertrag des Kunden. Der Kunde unterhält ein eigenes Vertragsverhältnis mit einem Webhoster. Die Agentur richtet dort lediglich ein und betreut technisch. Serverstandort, Verfügbarkeit, Leistung, Backups und Sicherheitsmaßnahmen richten sich in diesem Fall ausschließlich nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und seinem Webhoster. Für Verträge, die ab dem 14. September 2026 geschlossen werden, ist dies die einzige Form der Bereitstellung; die Agentur stellt kein eigenes Hosting mehr bereit.

11.1.2 Hosting durch die Agentur (nur Bestandsverträge). Die folgende Regelung sowie die Ziffern 11.2, 11.4, 11.5, 11.6, 11.10 und 11.11 gelten nur für Verträge, die vor dem 14. September 2026 geschlossen wurden und bei denen die Agentur das Hosting übernommen hat, und zwar so lange, bis die Website auf ein Hosting des Kunden umgezogen ist. Bei diesen Abonnementleistungen erfolgt die Bereitstellung über Infrastruktur, die die Agentur ihrerseits bei einem Anbieter angemietet hat. Der Kunde geht in diesem Fall kein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Anbieter ein und hat keinen unmittelbaren Anspruch ihm gegenüber. Die Server stehen innerhalb der Europäischen Union; Unterauftragsverarbeiter des Anbieters können Daten auch außerhalb der EU verarbeiten. Die jeweils eingesetzten Anbieter sind in der Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 13.2) namentlich benannt. Ziffer 6 bleibt unberührt.

11.1.3 Unterstützung bei der Auswahl eines Hostinganbieters. Auf Wunsch unterstützt die Agentur den Kunden bei der Auswahl eines geeigneten Hostinganbieters und berücksichtigt dabei vorrangig Anbieter mit Serverstandort in Deutschland oder der Europäischen Union. Die Entscheidung für einen Anbieter und der Vertragsschluss liegen beim Kunden. Die Agentur wird dadurch nicht Vertragspartnerin des Anbieters und übernimmt keine Gewähr für dessen Leistungen, Verfügbarkeit, Preise oder Vertragsbedingungen. Hosting-Entgelte sind nicht im Entgelt der Agentur enthalten; der Kunde zahlt sie unmittelbar an den Anbieter. Der Kunde stellt der Agentur die für Einrichtung und Pflege erforderlichen Zugänge bereit (Ziffer 3.1). Er kann diese Zugänge jederzeit entziehen. Soweit die vereinbarten Leistungen danach nicht mehr erbracht werden können, entfällt insoweit die Leistungspflicht der Agentur.

11.2 Verfügbarkeit

11.2.1 Die Agentur strebt im Fall der Ziffer 11.1.2 eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Diese Angabe ist ein Zielwert und keine zugesicherte Eigenschaft und keine Garantie. Ein Anspruch auf ununterbrochene Erreichbarkeit besteht nicht.

11.2.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Zeiten planmäßiger Wartung, notwendiger Sicherheitsaktualisierungen sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (insbesondere Ausfälle des Infrastrukturanbieters, Störungen des Domain-Registrars oder der Namensauflösung, Netzstörungen, Angriffe Dritter und höhere Gewalt). Planmäßige Wartung wird nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten gelegt und, soweit absehbar, vorab angekündigt.

11.3 Störungsmeldung und Entstörung

11.3.1 Störungen sind der Agentur in Textform unter der im Impressum genannten Adresse zu melden. Der Kunde beschreibt dabei die Störung so konkret wie möglich (betroffene Adresse, Zeitpunkt, Fehlermeldung).

11.3.2 Die Bearbeitung erfolgt an Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur) im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten. Ein Bereitschaftsdienst außerhalb dieser Zeiten, feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sowie Vertragsstrafen für deren Überschreitung sind nicht vereinbart. Weitergehende Zusagen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

11.4 Kein unmittelbarer Zugriff des Kunden

Im Fall der Ziffer 11.1.2 erhält der Kunde keinen eigenen Zugang zur Infrastruktur (insbesondere kein FTP, SSH, keinen Datenbank- oder Serverzugang und keinen Zugang zur Verwaltungsoberfläche des Anbieters). Grund ist die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur durch mehrere Kunden der Agentur. Der Kunde erhält die Zugänge zu den ihm zugeordneten Anwendungen, soweit solche vorgesehen sind. Ziffer 11.7 bleibt unberührt.

11.5 Datensicherung im Hosting durch die Agentur

11.5.1 Abweichend von Ziffer 3.6 werden die von der Agentur betriebenen Anwendungen und Datenbanken im Fall der Ziffer 11.1.2 nach den Leistungen des Infrastrukturanbieters gesichert; Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer richten sich nach dessen Tarif. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems nach technischen Störungen.

11.5.2 Bei fest programmierten Websites werden die Quelltexte versioniert (AVV Art. 6); ein abgenommener Stand lässt sich daraus in der Regel wiederherstellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sicherungsstand oder auf Herausgabe besteht nicht; Ziffer 11.7 bleibt unberührt.

11.5.3 Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Inhalte oder Datensätze, insbesondere nach versehentlichem Löschen oder fehlerhafter Pflege durch den Kunden, besteht nicht. Eine solche Wiederherstellung kann die Agentur nach Aufwand und gesonderter Beauftragung vornehmen, soweit sie technisch möglich ist.

11.5.4 Die eigene Sicherung sämtlicher vom Kunden bereitgestellter Inhalte, Texte, Bilder und Daten bleibt Sache des Kunden. Ziffer 3.6 gilt insoweit fort.

11.6 Wechsel des Anbieters und des Serverstandorts

Die Agentur ist berechtigt, den eingesetzten Infrastrukturanbieter und den Serverstandort zu wechseln, solange die Server innerhalb der Europäischen Union stehen und das Schutzniveau nicht verringert wird. Ein Wechsel wird dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus in Textform angekündigt; das Widerspruchsrecht nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür erforderliche Mitwirkungshandlungen, insbesondere Änderungen an Einträgen zur Namensauflösung, rechtzeitig vorzunehmen oder zu veranlassen.

11.7 Beendigung, Datenherausgabe und Domainübertragung

11.7.1 Verlangt der Kunde dies bis spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertrags, stellt die Agentur ihm einmalig und ohne gesonderte Vergütung die von ihr für den Kunden verarbeiteten Daten zur Verfügung: die Inhalte der Website als statischen Export in einem gängigen Format sowie, sofern eine Datenbank betrieben wurde, einen Auszug daraus in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.

11.7.2 Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf eine lauffähige Kopie der Anwendung über das hinaus, was bereits beim Kunden liegt, besteht nur, soweit dies gesondert vereinbart ist; die Ziffern 6.2, 6.5 und 9 bleiben unberührt.

11.7.3 Sind Domains des Kunden über die Agentur verwaltet, gibt die Agentur auf Verlangen unverzüglich den zur Übertragung erforderlichen Autorisierungscode heraus und wirkt an der Übertragung mit, sofern die für die Domain fälligen Entgelte ausgeglichen sind.

11.7.4 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 11.7.1 löscht die Agentur die Daten des Kunden nach Art. 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

11.8 Konfigurationen durch die Agentur

Werden durch die Agentur Systeme eingerichtet oder konfiguriert (z. B. Domains, SSL, Datenbanken, E-Mail-Accounts), erfolgt dies nach dem Stand der Technik und den Möglichkeiten des jeweiligen Anbieters. Die laufende Wartung, Überwachung oder Anpassung solcher Konfigurationen ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Teil des Leistungsumfangs.

11.9 Zulässige Nutzung und Inhalte

11.9.1 Der Kunde stellt keine Inhalte ein und lässt keine Inhalte einstellen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt ist ferner der Einsatz der Infrastruktur zum Versand unerwünschter Werbe-E-Mails, zum Betrieb offener Mail-Weiterleitungen, zur Verbreitung von Schadsoftware, zum automatisierten Massenabruf fremder Angebote sowie zu Angriffen auf fremde Systeme.

11.9.2 Der Kunde hält Anwendungen, Erweiterungen und Vorlagen, die er selbst einbringt oder pflegt, aktuell und spielt sicherheitsrelevante Aktualisierungen unverzüglich ein, soweit deren Pflege nicht ausdrücklich von der Agentur übernommen wurde.

11.9.3 Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Agentur wegen Inhalten oder wegen einer Nutzung erhoben werden, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie entfällt, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.

11.9.4 Wird die Agentur wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen, unterrichtet sie den Kunden unverzüglich in Textform und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Anerkenntnis oder ein Vergleich zu Lasten des Kunden erfolgt nur mit dessen Zustimmung, es sei denn, die Agentur ist rechtlich zur sofortigen Reaktion verpflichtet. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Rechtsverteidigung, insbesondere durch Auskünfte und Unterlagen zur Herkunft der Inhalte.

11.10 Ressourcen der gemeinsam genutzten Infrastruktur

Die Infrastruktur wird von mehreren Kunden der Agentur gemeinsam genutzt. Beeinträchtigt ein Angebot des Kunden den Betrieb erheblich, etwa durch dauerhaft außergewöhnlichen Ressourcenverbrauch oder fehlerhafte Anwendungen, weist die Agentur den Kunden darauf hin und setzt ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe. Kommt der Kunde dem nicht nach, kann die Agentur die betroffene Anwendung vorübergehend einschränken oder ein Angebot zur Erweiterung der Ressourcen unterbreiten.

11.11 Vorübergehende Sperrung

11.11.1 Die Agentur kann den Zugang zu einem Angebot vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 11.9 besteht oder eine Sperrung erforderlich ist, um Schaden von der Infrastruktur, von Dritten oder von der Agentur abzuwenden.

11.11.2 Die Agentur kündigt eine Sperrung vorher an und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bei Gefahr im Verzug, bei drohendem erheblichem Schaden oder auf behördliche Anordnung kann sie ohne vorherige Ankündigung sperren; sie unterrichtet den Kunden in diesem Fall unverzüglich in Textform. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.

11.11.3 Bei Zahlungsverzug gilt Ziffer 5.4. Eine Sperrung veröffentlichter Websites wegen Zahlungsverzugs findet nicht statt.

12. E-Mail-Postfächer und E-Mail-Zustellung

12.1 Einrichtung als technische Dienstleistung

Richtet die Agentur für den Kunden E-Mail-Postfächer, Weiterleitungen, E-Mail-Server-Einstellungen oder vergleichbare Dienste ein, erfolgt dies ausschließlich als technische Dienstleistung. Vertragspartei der E-Mail-Dienste sind der jeweilige Provider und der Kunde. Soweit Domains, Postfächer oder Weiterleitungen über Konten der Agentur laufen, gilt Ziffer 6.5.5.

12.2 Keine Erfolgsgarantie und Funktionskontrolle

Die Agentur kann aufgrund der Vielzahl beteiligter Systeme (Provider, Spam-Filter, Blacklists, fremde Mailserver etc.) nicht gewährleisten, dass E-Mails jederzeit fehlerfrei und vollständig zugestellt werden. Ein bestimmter Erfolg in Form einer garantierten Zustellbarkeit ist nicht geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Postfächer regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen (Posteingang inkl. Spam-Ordner, Speicherplatz, Unzustellbarkeitsnachrichten).

12.3 Haftungsausschluss für E-Mail-Probleme

Die Agentur haftet nicht für Schäden, Auftrags- oder Anfragenverluste, die daraus resultieren, dass E-Mails den Kunden nicht erreichen, verspätet eingehen, im Spam landen, Postfächer voll oder gesperrt sind oder Domains/IPs auf Blacklists stehen, sofern die Agentur dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

12.4 Geänderte Zugangsdaten

Ändert der Kunde oder ein Dritter Zugangsdaten, etwa Passwörter von E-Mail-Postfächern, SMTP-Zugängen, Hosting- oder Domainkonten, teilt der Kunde dies der Agentur nach Ziffer 3.10.1 unverzüglich mit. Ohne diese Mitteilung können Formulare, Weiterleitungen und E-Mail-Versand ausfallen, ohne dass die Agentur davon erfährt; eine Pflicht zur laufenden Überwachung besteht nicht. Für Anfragen, Nachrichten oder Aufträge, die deshalb nicht oder verspätet ankommen, gilt Ziffer 12.3 entsprechend. Die Anpassung nach einer Mitteilung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Änderungswünsche.

13. Datenschutz

13.1 Verantwortlichkeit

Im datenschutzrechtlichen Sinne (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO) bleibt der Kunde Verantwortlicher für sämtliche personenbezogenen Daten, die über seine Systeme, Websites, Online-Shops oder Marketingmaßnahmen erhoben oder verarbeitet werden.

13.2 Auftragsverarbeitung (AVV)

Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Website-Besucher verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO als vereinbart. Der AVV ist unter carlokraemer.com/avv abrufbar und Bestandteil dieses Vertrags.

13.3 Keine Rechtskontrolle durch die Agentur

Die Agentur prüft weder die Rechtstexte des Kunden (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise) noch die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von eingesetzten Tools, Formularen, Tracking- oder Marketingmaßnahmen. Diese Verantwortung liegt allein beim Kunden. Ziffer 3.7.2 bleibt unberührt. Ausgenommen ist die Auswahl der Dienste, die die Agentur im Standard selbst einsetzt; für jeden dieser Anbieter ist in der Liste der Unterauftragsverarbeiter angegeben, auf welcher Vertragsgrundlage er Daten verarbeitet.

14. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung

14.1 Projektverträge

Projektbezogene Verträge (z. B. Erstellung einer Website, eines Werbemittels) enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme sowie Zahlung der vereinbarten Vergütung.

14.2 Laufende Verträge (Wartung, Betreuung, Marketing, Abo)

Laufende Verträge haben die jeweils vereinbarte Laufzeit. Für Abonnementleistungen gelten vorrangig die Regelungen in Ziffer 6.4. Ist für einen sonstigen laufenden Vertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart, etwa 24 Monate bei der WordPress-Wartung, ist er nach deren Ablauf monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform kündbar. Eine automatische Verlängerung um die volle Laufzeit findet nicht statt.

14.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

14.4 Folgen der Beendigung

Mit Vertragsende enden, soweit nicht anders vereinbart, auch sämtliche fortlaufenden Leistungen der Agentur (z. B. Wartung, Monitoring, Kampagnenbetreuung, Pflege einer im Abo gebuchten Website); für Abonnementleistungen gilt Ziffer 6.5. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

14.5 Erweiterte wichtige Gründe

14.5.1 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch die Agentur liegt neben den in Ziffer 14.3 genannten Fällen insbesondere auch dann vor, wenn der Agentur die Fortsetzung der Zusammenarbeit unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist. Das kann insbesondere der Fall sein bei

  • ausbleibender oder erheblich verzögerter Mitwirkung des Kunden, die die Leistungserbringung dauerhaft verhindert,
  • fortgesetzten Weisungen des Kunden, die der Funktionsfähigkeit oder Rechtmäßigkeit des Ergebnisses entgegenstehen und die der Kunde auch nach einem Hinweis nach Ziffer 3.8.3 aufrechterhält,
  • dem Verlangen nach Inhalten oder Maßnahmen, die rechtswidrig sind oder gegen Richtlinien von Suchmaschinen oder Plattformen verstoßen,
  • herabwürdigendem, beleidigendem oder diskriminierendem Verhalten gegenüber der Agentur oder für sie tätigen Personen.

14.5.2 Vor Ausspruch der Kündigung setzt die Agentur dem Kunden eine angemessene Frist zur Abhilfe oder spricht eine Abmahnung in Textform aus. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe offensichtlich aussichtslos ist, der Kunde sie ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände die sofortige Kündigung rechtfertigen (§ 314 Abs. 2 BGB).

14.5.3 Im Fall einer Kündigung nach dieser Ziffer rechnet die Agentur die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen nach dem erreichten Leistungsstand ab. Nutzungsrechte an bereits vergüteten Teilleistungen erhält der Kunde nach Maßgabe der Ziffer 9. Ein Anspruch auf Fertigstellung der Gesamtleistung besteht nicht. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere bei einer von der Agentur zu vertretenden Kündigung, bleiben unberührt.

14.6 Ordentliche Kündigung, Vorrang von Ziffer 6.4

Für Abonnementleistungen gilt ausschließlich Ziffer 6.4: Kündigung durch beide Parteien monatlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform, ohne Kündigungsfrist und, sofern im Angebot bzw. Tarif keine Mindestlaufzeit ausgewiesen ist, ohne Mindestlaufzeit; nach Ablauf einer ausgewiesenen Mindestlaufzeit gilt dasselbe. Für sonstige laufende Verträge ohne vereinbarte Laufzeit gilt dasselbe, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Einer Begründung bedarf es in keinem Fall. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet; die Leistung bleibt bis zum Ende dieses Zeitraums bestehen.

14.7 Ordentliche Kündigung von Projektverträgen durch die Agentur

14.7.1 Die Agentur kann auch projektbezogene Verträge (Ziffer 14.1) mit einer Frist von vierzehn Kalendertagen in Textform ordentlich kündigen. Einer Begründung bedarf es nicht. Die Kündigung wird mit Ablauf der Frist wirksam; einer Zustimmung oder Rückmeldung des Kunden bedarf es nicht.

14.7.2 Die Agentur rechnet in diesem Fall ausschließlich die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen nach dem erreichten Leistungsstand ab. Bereits gezahlte Beträge, die auf noch nicht erbrachte Leistungen entfallen, werden dem Kunden erstattet. Eine über die erbrachten Leistungen hinausgehende Vergütung steht der Agentur nicht zu; ein Anspruch des Kunden auf Fertigstellung besteht nicht.

14.7.3 Der Kunde erhält den bis dahin erreichten Stand seiner Inhalte und Daten nach Maßgabe der Ziffer 11.7.1, damit er das Vorhaben anderweitig fortführen kann. Nutzungsrechte an bereits vergüteten Teilleistungen richten sich nach Ziffer 9.

14.7.4 Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Kündigt die Agentur zur Unzeit oder aus Gründen, die sie zu vertreten hat, und entsteht dem Kunden dadurch ein Schaden, gelten die Ziffern 10.2 bis 10.4.

15. Kein Widerrufsrecht (B2B)

Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; die Vorschriften über Verbraucherverträge (insbesondere §§ 312 ff. BGB zum Widerruf) finden keine Anwendung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist der Sitz der Agentur (Berlin), da der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.2 Textform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Erklärungen mit rechtlicher Bedeutung bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

16.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 15. September 2026

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