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E-Rechnungspflicht ab 2027: Was kleine Betriebe jetzt wissen müssen

Die E-Rechnung kommt, schrittweise ab 2025, verpflichtend für viele ab 2027. Was das für Handwerker, Solo-Selbstständige und kleine Firmen bedeutet.

Rechnung mit spitzen Klammern als Sinnbild für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Seit Anfang 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Der Versand wird dann gestaffelt zur Pflicht: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz, ab 2028 grundsätzlich für alle. Eine E-Rechnung ist dabei kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz (ZUGFeRD oder XRechnung), den Software automatisch auslesen kann.

Was sich konkret ändert

  • Empfangen: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können, eine E-Mail-Adresse reicht technisch schon aus.
  • Versenden: Wer rechnungspflichtig wird, muss seine Rechnungen im richtigen Format ausstellen.
  • Aufbewahren: Die strukturierte Rechnung muss revisionssicher gespeichert werden (Aufbewahrungsfrist 8 Jahre).
  • Ein einfaches PDF reicht ab dem jeweiligen Stichtag nicht mehr als vollwertige Rechnung.

Kein Grund zur Panik

Sie brauchen dafür keine teure Software mit Abo und Kundenstamm. Es reicht ein Weg, Ihre gewohnte Rechnung in das geforderte Format zu bringen. Wichtig ist nur, rechtzeitig anzufangen, damit der Umstieg nicht im letzten Moment unter Zeitdruck passiert.

Ein kostenloses Tool zum Umsteigen

Dafür habe ich strukturius gebaut: Sie laden Ihre Rechnung als Word-, PDF- oder Excel-Datei hoch und erhalten eine gültige E-Rechnung, kostenlos und ohne Konto. Gleich ausprobieren auf strukturius.de (auch verlinkt unter Gratis). Hinweis: Das ersetzt keine Steuerberatung, sondern hilft beim technischen Format.

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Carlo Krämer · ausgebildeter Mediengestalter Digital und Print (IHK)