Barrierefreie Website: BFSG ohne Panik.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Betriebe sind verunsichert, manche Anbieter schüren das gezielt. Ich sage Ihnen ehrlich, ob Ihre Website unter die Pflicht fällt, und mache sie barrierefrei: sauber nach WCAG, ohne Overlay-Tricks.
- Ehrliche Ersteinschätzung: Fällt Ihre Website überhaupt unters BFSG?
- Umsetzung nach WCAG 2.1 AA, der Grundlage der EN 301 549
- Prüfung und Nachbesserung bestehender Websites
- Barrierefreiheit von Anfang an bei jeder neuen Website
Keine Rechtsberatung: Ich beurteile Technik und Gestaltung, verbindliche Rechtsfragen klärt ein Anwalt. Angebot ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (B2B).
Für wen gilt die Pflicht wirklich? Ehrlich erklärt
Das BFSG verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen. Betroffen sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher (B2C) Verträge abschließen oder Termine buchen können: Online-Shops, Buchungsstrecken, Kontakt- und Bestellformulare mit Verbraucherbezug.
Genauso wichtig ist, wer nicht verpflichtet ist: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Angebote und rein informierende Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen ebenfalls meist nicht unter die Pflicht. Wer Ihnen pauschal erzählt, jede Website müsse jetzt sofort umgebaut werden, will Ihnen in der Regel etwas verkaufen.
Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Behinderung, dazu kommen ältere Nutzer, Menschen mit schlechten Augen und alle, die bei Sonne aufs Handy schauen. Eine barrierefreie Website erreicht schlicht mehr Kunden, und sie ist fast immer auch die technisch sauberere, schnellere und bei Google besser aufgestellte Website.
Wichtig: Ich berate zur technischen und gestalterischen Umsetzung. Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall rechtlich verpflichtet ist, klärt verbindlich ein Anwalt, das sage ich lieber offen, statt Rechtssicherheit zu versprechen, die ich nicht geben kann.
Was Barrierefreiheit Ihnen bringt Vorteile
Auch ohne gesetzliche Pflicht ein Gewinn, mit Pflicht ohnehin.
Mehr erreichbare Kunden
Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen können Ihre Seite nutzen, statt zur Konkurrenz zu wechseln. Das ist keine Nische, sondern ein relevanter Teil Ihrer Zielgruppe.
Abmahn- und Bußgeldrisiko senken
Wenn Ihre Website unter das BFSG fällt, drohen bei Verstößen Marktüberwachung, Bußgelder und Abmahnungen. Saubere Umsetzung nimmt das Thema vom Tisch.
Besser für Google
Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht (klare Struktur, Alt-Texte, sauberes HTML, gute Kontraste), bewertet auch Google positiv. Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang.
Bessere Bedienung für alle
Größere Klickflächen, lesbare Schrift, klare Formulare: Was Menschen mit Einschränkungen hilft, macht die Seite für jeden Besucher angenehmer.
Zukunftssicher gebaut
Die Anforderungen werden eher strenger als lockerer. Wer jetzt sauber baut, muss später nicht teuer nachrüsten.
Ohne Overlay-Tricks
Sogenannte Barrierefreiheits-Overlays (ein zugeschaltetes Widget) gelten unter Fachleuten als unzureichend und schützen nicht vor Beschwerden. Ich setze echte Barrierefreiheit im Code um.
Echte Barrierefreiheit vs. Overlay-Widget Vergleich
Warum ein zugekauftes Widget das Problem nicht löst.
- Sauberes, semantisches HTML mit klarer Struktur
- Funktioniert mit Screenreadern und Tastatur
- Ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen
- Alt-Texte, beschriftete Formulare, Fokus-Zustände
- Erfüllt die WCAG-Kriterien dauerhaft und messbar
- Legt sich nur über die bestehenden Mängel
- Screenreader-Nutzer berichten oft von Verschlechterung
- Grundprobleme im Code bleiben bestehen
- Schützt nicht zuverlässig vor Beschwerden
- Laufende Kosten für eine halbe Lösung
Was ich konkret umsetze Leistungen
Nach den WCAG-Kriterien, auf denen die europäische Norm EN 301 549 aufbaut.
Ersteinschätzung & Prüfung
Ich prüfe Ihre Website auf die wichtigsten Barrieren: Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Formulare, Alt-Texte. Sie bekommen eine verständliche Liste, was ansteht und was nicht.
Struktur & Semantik
Saubere Überschriften-Hierarchie, Landmarken und semantisches HTML, damit Screenreader die Seite sinnvoll vorlesen können.
Kontraste & Typografie
Farben und Schriftgrößen, die auch mit schlechten Augen oder auf dem Handy in der Sonne lesbar sind, ohne dass das Design leidet.
Formulare & Bedienung
Beschriftete Eingabefelder, verständliche Fehlermeldungen, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur und sichtbare Fokus-Zustände.
Bilder & Medien
Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder, Untertitel-Konzepte für Videos und Verzicht auf rein visuelle Informationsvermittlung.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wo das BFSG greift, gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Seite. Ich bereite sie technisch sauber vor, die rechtliche Endprüfung übernimmt bei Bedarf Ihr Anwalt.
So gehe ich vor In 4 Schritten
Vom ehrlichen Befund bis zur umgesetzten Barrierefreiheit.
Ersteinschätzung
Sie schicken mir Ihre Web-Adresse und ein paar Eckdaten (B2C oder B2B, Unternehmensgröße). Ich sage Ihnen, ob das BFSG für Sie überhaupt relevant ist und in welchem Zustand die Seite ist.
Prüfbericht
Bei Bedarf prüfe ich die Seite systematisch gegen die WCAG-Kriterien und priorisiere die Befunde: Was ist kritisch, was ist Kür?
Umsetzung
Ich behebe die Barrieren direkt im Code, von Kontrasten über Struktur bis zu Formularen. Bei gemieteten Websites von mir ist der Grundstandard ohnehin eingebaut.
Nachweis & Pflege
Sie bekommen dokumentiert, was umgesetzt wurde. Bei laufender Betreuung achte ich darauf, dass neue Inhalte barrierefrei bleiben.
Typische Fälle aus der Praxis Beispiele
Situationen, in denen sich Betriebe bei mir melden.
Online-Shop mit Verbraucherkunden: BFSG-Pflicht klären und umsetzen
Praxis mit Online-Terminbuchung: Buchungsstrecke barrierefrei machen
Handwerksbetrieb, verunsichert durch Werbeanrufe: ehrliche Ersteinschätzung
Neue Website geplant: Barrierefreiheit von Anfang an mitbauen
Bestehende Website: Kontraste, Formulare und Alt-Texte nachbessern
Overlay-Widget im Einsatz: auf echte Barrierefreiheit umstellen
Häufige Fragen zu BFSG und Barrierefreiheit FAQ
Gilt das BFSG für jede Website?
Seit wann gilt das BFSG?
Was bedeutet WCAG 2.1 AA?
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay nicht aus?
Was kostet eine barrierefreie Website?
Ist eine barrierefreie Website automatisch besser bei Google?
Meine Website ist rein B2B. Kann ich das Thema ignorieren?
Passend dazu Mehr erfahren
Weiterführende Seiten und Beiträge rund um saubere, zugängliche Websites.
Unsicher, ob das BFSG Sie betrifft? Fragen Sie einfach.
Schicken Sie mir Ihre Web-Adresse und zwei Sätze zu Ihrem Unternehmen. Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, keine Panikmache und kein Verkaufsgespräch.
Carlo Krämer · ausgebildeter Mediengestalter Digital und Print (IHK)