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Barrierefreie Website

Barrierefreie Website: BFSG ohne Panik.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Betriebe sind verunsichert, manche Anbieter schüren das gezielt. Ich sage Ihnen ehrlich, ob Ihre Website unter die Pflicht fällt, und mache sie barrierefrei: sauber nach WCAG, ohne Overlay-Tricks.

  • Ehrliche Ersteinschätzung: Fällt Ihre Website überhaupt unters BFSG?
  • Umsetzung nach WCAG 2.1 AA, der Grundlage der EN 301 549
  • Prüfung und Nachbesserung bestehender Websites
  • Barrierefreiheit von Anfang an bei jeder neuen Website

Keine Rechtsberatung: Ich beurteile Technik und Gestaltung, verbindliche Rechtsfragen klärt ein Anwalt. Angebot ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (B2B).

Für wen gilt die Pflicht wirklich? Ehrlich erklärt

Das BFSG verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen. Betroffen sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher (B2C) Verträge abschließen oder Termine buchen können: Online-Shops, Buchungsstrecken, Kontakt- und Bestellformulare mit Verbraucherbezug.

Genauso wichtig ist, wer nicht verpflichtet ist: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Angebote und rein informierende Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen ebenfalls meist nicht unter die Pflicht. Wer Ihnen pauschal erzählt, jede Website müsse jetzt sofort umgebaut werden, will Ihnen in der Regel etwas verkaufen.

Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Behinderung, dazu kommen ältere Nutzer, Menschen mit schlechten Augen und alle, die bei Sonne aufs Handy schauen. Eine barrierefreie Website erreicht schlicht mehr Kunden, und sie ist fast immer auch die technisch sauberere, schnellere und bei Google besser aufgestellte Website.

Wichtig: Ich berate zur technischen und gestalterischen Umsetzung. Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall rechtlich verpflichtet ist, klärt verbindlich ein Anwalt, das sage ich lieber offen, statt Rechtssicherheit zu versprechen, die ich nicht geben kann.

Was Barrierefreiheit Ihnen bringt Vorteile

Auch ohne gesetzliche Pflicht ein Gewinn, mit Pflicht ohnehin.

Mehr erreichbare Kunden

Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen können Ihre Seite nutzen, statt zur Konkurrenz zu wechseln. Das ist keine Nische, sondern ein relevanter Teil Ihrer Zielgruppe.

Abmahn- und Bußgeldrisiko senken

Wenn Ihre Website unter das BFSG fällt, drohen bei Verstößen Marktüberwachung, Bußgelder und Abmahnungen. Saubere Umsetzung nimmt das Thema vom Tisch.

Besser für Google

Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht (klare Struktur, Alt-Texte, sauberes HTML, gute Kontraste), bewertet auch Google positiv. Barrierefreiheit und SEO ziehen am selben Strang.

Bessere Bedienung für alle

Größere Klickflächen, lesbare Schrift, klare Formulare: Was Menschen mit Einschränkungen hilft, macht die Seite für jeden Besucher angenehmer.

Zukunftssicher gebaut

Die Anforderungen werden eher strenger als lockerer. Wer jetzt sauber baut, muss später nicht teuer nachrüsten.

Ohne Overlay-Tricks

Sogenannte Barrierefreiheits-Overlays (ein zugeschaltetes Widget) gelten unter Fachleuten als unzureichend und schützen nicht vor Beschwerden. Ich setze echte Barrierefreiheit im Code um.

Echte Barrierefreiheit vs. Overlay-Widget Vergleich

Warum ein zugekauftes Widget das Problem nicht löst.

Empfohlen Im Code umgesetzt
  • Sauberes, semantisches HTML mit klarer Struktur
  • Funktioniert mit Screenreadern und Tastatur
  • Ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen
  • Alt-Texte, beschriftete Formulare, Fokus-Zustände
  • Erfüllt die WCAG-Kriterien dauerhaft und messbar
Scheinlösung Overlay-Widget
  • Legt sich nur über die bestehenden Mängel
  • Screenreader-Nutzer berichten oft von Verschlechterung
  • Grundprobleme im Code bleiben bestehen
  • Schützt nicht zuverlässig vor Beschwerden
  • Laufende Kosten für eine halbe Lösung

Was ich konkret umsetze Leistungen

Nach den WCAG-Kriterien, auf denen die europäische Norm EN 301 549 aufbaut.

Ersteinschätzung & Prüfung

Ich prüfe Ihre Website auf die wichtigsten Barrieren: Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Formulare, Alt-Texte. Sie bekommen eine verständliche Liste, was ansteht und was nicht.

Struktur & Semantik

Saubere Überschriften-Hierarchie, Landmarken und semantisches HTML, damit Screenreader die Seite sinnvoll vorlesen können.

Kontraste & Typografie

Farben und Schriftgrößen, die auch mit schlechten Augen oder auf dem Handy in der Sonne lesbar sind, ohne dass das Design leidet.

Formulare & Bedienung

Beschriftete Eingabefelder, verständliche Fehlermeldungen, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur und sichtbare Fokus-Zustände.

Bilder & Medien

Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder, Untertitel-Konzepte für Videos und Verzicht auf rein visuelle Informationsvermittlung.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wo das BFSG greift, gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Seite. Ich bereite sie technisch sauber vor, die rechtliche Endprüfung übernimmt bei Bedarf Ihr Anwalt.

So gehe ich vor In 4 Schritten

Vom ehrlichen Befund bis zur umgesetzten Barrierefreiheit.

1

Ersteinschätzung

Sie schicken mir Ihre Web-Adresse und ein paar Eckdaten (B2C oder B2B, Unternehmensgröße). Ich sage Ihnen, ob das BFSG für Sie überhaupt relevant ist und in welchem Zustand die Seite ist.

2

Prüfbericht

Bei Bedarf prüfe ich die Seite systematisch gegen die WCAG-Kriterien und priorisiere die Befunde: Was ist kritisch, was ist Kür?

3

Umsetzung

Ich behebe die Barrieren direkt im Code, von Kontrasten über Struktur bis zu Formularen. Bei gemieteten Websites von mir ist der Grundstandard ohnehin eingebaut.

4

Nachweis & Pflege

Sie bekommen dokumentiert, was umgesetzt wurde. Bei laufender Betreuung achte ich darauf, dass neue Inhalte barrierefrei bleiben.

Typische Fälle aus der Praxis Beispiele

Situationen, in denen sich Betriebe bei mir melden.

Online-Shop mit Verbraucherkunden: BFSG-Pflicht klären und umsetzen

Praxis mit Online-Terminbuchung: Buchungsstrecke barrierefrei machen

Handwerksbetrieb, verunsichert durch Werbeanrufe: ehrliche Ersteinschätzung

Neue Website geplant: Barrierefreiheit von Anfang an mitbauen

Bestehende Website: Kontraste, Formulare und Alt-Texte nachbessern

Overlay-Widget im Einsatz: auf echte Barrierefreiheit umstellen

Häufige Fragen zu BFSG und Barrierefreiheit FAQ

Gilt das BFSG für jede Website?
Nein. Das BFSG betrifft vor allem digitale Angebote für Verbraucher, bei denen Verträge geschlossen oder Leistungen gebucht werden können, etwa Online-Shops und Buchungsstrecken. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, reine B2B-Angebote in der Regel auch. Ob Ihr Fall darunter fällt, schätze ich technisch ein, verbindlich klärt es ein Anwalt.
Seit wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025. Für Produkte und Dienstleistungen, die seitdem angeboten werden, gelten die Anforderungen unmittelbar. Für bestimmte Bestandsfälle gibt es Übergangsfristen, aber wer heute eine neue Website oder einen Shop startet, sollte Barrierefreiheit direkt mitdenken.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA?
Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Die Stufe AA ist das übliche Zielniveau und die Grundlage der europäischen Norm EN 301 549, auf die sich auch das BFSG stützt. Praktisch heißt das: ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte, klare Struktur und verständliche Formulare.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay nicht aus?
Nein. Overlays legen ein Widget über die Seite, beheben die Probleme im Code aber nicht. Screenreader-Nutzer berichten häufig sogar von Verschlechterungen, und vor Beschwerden schützen Overlays nicht zuverlässig. Echte Barrierefreiheit entsteht im HTML und im Design, nicht in einem zugeschalteten Menü.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Das hängt vom Zustand der Seite ab. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Für die Prüfung und Umsetzung bestehender Websites bekommen Sie vorab ein transparentes Angebot nach Aufwand. Bei neuen Websites von mir ist der Barrierefreiheits-Grundstandard Teil der normalen Umsetzung, dafür berechne ich keinen Aufschlag.
Ist eine barrierefreie Website automatisch besser bei Google?
Vieles überschneidet sich: saubere Struktur, Alt-Texte, schnelle Ladezeiten und gute Lesbarkeit gehören zu beiden Themen. Eine Ranking-Garantie gibt es dadurch nicht, aber Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung arbeiten in dieselbe Richtung statt gegeneinander.
Meine Website ist rein B2B. Kann ich das Thema ignorieren?
Die gesetzliche Pflicht trifft Sie dann meist nicht. Ignorieren würde ich es trotzdem nicht: Auch Geschäftskunden haben schlechte Augen, wenig Zeit und Handys mit Sonnenlicht. Die wichtigsten Grundlagen (Kontraste, Struktur, Formulare) kosten wenig und nützen jedem Besucher.

Passend dazu Mehr erfahren

Weiterführende Seiten und Beiträge rund um saubere, zugängliche Websites.

Bereit?

Unsicher, ob das BFSG Sie betrifft? Fragen Sie einfach.

Schicken Sie mir Ihre Web-Adresse und zwei Sätze zu Ihrem Unternehmen. Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, keine Panikmache und kein Verkaufsgespräch.

Carlo Krämer · ausgebildeter Mediengestalter Digital und Print (IHK)