Barrierefreie Website: BFSG ohne Panik.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Betriebe sind verunsichert, ob sie überhaupt betroffen sind. Ich schätze technisch ein, ob Ihre Website voraussichtlich unter die Pflicht fällt, und setze die Barrierefreiheit nach WCAG um, im Quelltext statt per zugeschaltetem Widget.
- Ehrliche Ersteinschätzung: Fällt Ihre Website überhaupt unters BFSG?
- Umsetzung nach WCAG 2.1 AA, der Grundlage der EN 301 549
- Prüfung und Nachbesserung bestehender Websites
- Barrierefreiheit von Anfang an bei jeder neuen Website
Keine Rechtsberatung: Ich beurteile Technik und Gestaltung, verbindliche Rechtsfragen klärt ein Anwalt. Angebot ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (B2B).
KI-SymbolbildFür wen gilt die Pflicht wirklich? Ehrlich erklärt
Das BFSG verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen. Betroffen sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher (B2C) Verträge abschließen oder Termine buchen können: Online-Shops, Buchungsstrecken, Kontakt- und Bestellformulare mit Verbraucherbezug.
Genauso wichtig ist, wer nicht verpflichtet ist: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Angebote und rein informierende Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen ebenfalls meist nicht unter die Pflicht. Die Aussage, seit 2025 müsse jede Website sofort umgebaut werden, trifft so pauschal nicht zu.
Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht: Laut Statistischem Bundesamt lebte Ende 2023 fast jeder zehnte Mensch in Deutschland mit einer Schwerbehinderung, dazu kommen ältere Nutzer, Menschen mit schlechten Augen und alle, die bei Sonne aufs Handy schauen. Eine barrierefreie Website können schlicht mehr Menschen benutzen, und sie ist oft auch technisch sauberer und schneller. Beides bewertet auch Google mit.
Wichtig: Ich berate zur technischen und gestalterischen Umsetzung. Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall rechtlich verpflichtet ist, klärt verbindlich ein Anwalt, das sage ich lieber offen, statt Rechtssicherheit zu versprechen, die ich nicht geben kann.
Was Barrierefreiheit Ihnen bringt Vorteile
Auch ohne gesetzliche Pflicht ein Gewinn, mit Pflicht ohnehin.
Für mehr Menschen nutzbar
Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen können Ihre Seite nutzen, statt zur Konkurrenz zu wechseln. Das ist keine Nische, sondern ein relevanter Teil Ihrer Zielgruppe.
Abmahn- und Bußgeldrisiko senken
Fällt Ihre Website unter das BFSG, kann die Marktüberwachung bei Verstößen einschreiten und Bußgelder verhängen, auch Abmahnungen sind nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen. Eine saubere Umsetzung kann dieses Risiko verringern.
Passt zu SEO
Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht (klare Struktur, Alt-Texte, sauberes HTML, gute Kontraste), gehört auch zu guter Suchmaschinenoptimierung. Beides zieht am selben Strang.
Bessere Bedienung für alle
Größere Klickflächen, lesbare Schrift, klare Formulare: Was Menschen mit Einschränkungen hilft, macht die Seite für jeden Besucher angenehmer.
Weniger Nacharbeit später
Die Anforderungen werden eher strenger als lockerer. Wer jetzt sauber baut, muss später meist weniger nachrüsten.
Im Quelltext statt per Widget
Ein zugeschaltetes Barrierefreiheits-Overlay ersetzt die Arbeit im Code nicht, das sagt auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband. Ich setze die Anforderungen direkt in HTML, CSS und Design um.
Im Code umgesetzt oder nur überlagert? Vergleich
Was ein zugekauftes Widget leisten kann und was nicht.
- Sauberes, semantisches HTML mit klarer Struktur
- Funktioniert mit Screenreadern und Tastatur
- Ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen
- Alt-Texte, beschriftete Formulare, Fokus-Zustände
- Lässt sich gegen die WCAG-Kriterien prüfen und gezielt nachbessern
- Wird über die bestehende Seite gelegt, der Quelltext bleibt unverändert
- Der DBSV hält Overlays für ungeeignet, eine Seite auf Knopfdruck barrierefrei zu machen
- Kann laut DBSV Mehrwert bringen, wenn die Seite selbst schon barrierefrei ist
- Die Verantwortung für die eigene Website bleibt beim Betreiber
- Laufende Lizenzkosten, ohne dass die Ursachen behoben sind
Was ich konkret umsetze Leistungen
Nach den WCAG-Kriterien, auf denen die europäische Norm EN 301 549 aufbaut.
Ersteinschätzung & Prüfung
Ich prüfe Ihre Website auf die wichtigsten Barrieren: Kontraste, Struktur, Tastaturbedienung, Formulare, Alt-Texte. Sie bekommen eine verständliche Liste, was ansteht und was nicht.
Struktur & Semantik
Saubere Überschriften-Hierarchie, Landmarken und semantisches HTML, damit Screenreader die Seite sinnvoll vorlesen können.
Kontraste & Typografie
Farben und Schriftgrößen, die auch mit schlechten Augen oder auf dem Handy in der Sonne lesbar sind, ohne dass das Design leidet.
Formulare & Bedienung
Beschriftete Eingabefelder, verständliche Fehlermeldungen, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur und sichtbare Fokus-Zustände.
Bilder & Medien
Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder, Untertitel-Konzepte für Videos und Verzicht auf rein visuelle Informationsvermittlung.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wo das BFSG greift, gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Seite. Ich bereite sie technisch sauber vor, die rechtliche Endprüfung übernimmt bei Bedarf Ihr Anwalt.
So gehe ich vor In 4 Schritten
Vom ehrlichen Befund bis zur umgesetzten Barrierefreiheit.
Ersteinschätzung
Sie schicken mir Ihre Web-Adresse und ein paar Eckdaten (B2C oder B2B, Unternehmensgröße). Ich schätze ein, ob das BFSG für Sie voraussichtlich relevant ist und in welchem Zustand die Seite ist.
Prüfbericht
Bei Bedarf prüfe ich die Seite systematisch gegen die WCAG-Kriterien und priorisiere die Befunde: Was ist kritisch, was ist Kür?
Umsetzung
Ich behebe die Barrieren direkt im Code, von Kontrasten über Struktur bis zu Formularen. Bei von mir gebauten Websites ist der Grundstandard ohnehin eingebaut.
Nachweis & Pflege
Sie bekommen dokumentiert, was umgesetzt wurde. Bei laufender Betreuung achte ich darauf, dass neue Inhalte barrierefrei bleiben.
Typische Fälle aus der Praxis Beispiele
Situationen, in denen sich Betriebe bei mir melden.
Online-Shop mit Verbraucherkunden: BFSG-Anforderungen technisch umsetzen
Praxis mit Online-Terminbuchung: Buchungsstrecke barrierefrei machen
Handwerksbetrieb, verunsichert durch Werbeanrufe: ehrliche Ersteinschätzung
Neue Website geplant: Barrierefreiheit von Anfang an mitbauen
Bestehende Website: Kontraste, Formulare und Alt-Texte nachbessern
Overlay-Widget im Einsatz: die Grundlagen im Quelltext nachziehen
Häufige Fragen zu BFSG und Barrierefreiheit FAQ
Gilt das BFSG für jede Website?
Seit wann gilt das BFSG?
Was bedeutet WCAG 2.1 AA?
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay allein aus?
Was kostet eine barrierefreie Website?
Garantieren Sie eine vollständig barrierefreie Website?
Ist eine barrierefreie Website automatisch besser bei Google?
Meine Website ist rein B2B. Kann ich das Thema ignorieren?
Passend dazu Mehr erfahren
Weiterführende Seiten und Beiträge rund um saubere, zugängliche Websites.
Unsicher, ob das BFSG Sie betrifft? Fragen Sie einfach.
Schicken Sie mir Ihre Web-Adresse und zwei Sätze zu Ihrem Unternehmen. Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, keine Panikmache und kein Verkaufsgespräch.
Carlo Krämer · ausgebildeter Mediengestalter Digital und Print (IHK)